Türkei – Sonderzölle auf bestimmte Waren

Zum Schutz der heimischen Hersteller erhebt die Türkei befristete Sonderzölle.

Die Türkei erhebt befristete Sonderzölle auf verschiedene Waren. Die Sonderzölle gelten seit dem 20. April 2020 bis zum 30. September 2020. Nicht betroffen sind Waren mit Ursprung in der EU, EFTA, einigen Ländern der Pan-Euro-Med-Präferenzzone, Südkorea und Malaysia.

Details ergeben sich aus den Erlassen Nr. 2429 sowie 2430 vom 20. April 2020.

 

Quelle: Türkischer Staatsanzeiger vom 20.April 2020