Antidumping – Geschirr und Keramikartikel mit Ursprung in China

Änderung der Antidumpingmaßnahmen

Durchführungsverordnung (EU) 2020/571 der Kommission vom 24. April 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1198 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China, geändert durch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/2131, und zur Erstattung der erhobenen Zölle; ABl. L 132 vom 27. April 2020, S. 7.

Auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- und Küchengebrauch mit Ursprung in China gelten seit 2013 Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung 2019/1198 verlängert und mit Durchführungsverordnung (EU) 2019/2131 wurden. Diese Maßnahmen werden in Bezug auf das Unternehmen Liling Jiaxing Ceramic Industrial Co., Ltd geändert.

Das Unternehmen Unternehmen Liling Jiaxing Ceramic Industrial Co. wird in die Liste der nicht in die Stichprobe einbezogenen mitarbeitenden ausführenden chinesischen Hersteller aufgenommen. Damit verringert sich der Zollsatz von 36,1 Prozent auf 17,9 Prozent. Dem Unternehmen wird der TARIC-Code B632 zugewiesen.

Der geringere Zollsatz gilt rückwirkend seit dem 13. Dezember 2019. Zu viel gezahlte Zölle werden erstattet bzw. erlassen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.