Einführung des elektronischen Systems INF der EU-Kommission

Grundsätzliches

Mit der Fachmeldung vom 27. Januar 2020 wurde über die Einführung des Standardinformationsaustauschs INF gemäß Art. 176 UZK-DA über das EU Customs Trader Portal (EUCTP) zum 1. Juni 2020 informiert.

Fachmeldung vom 27. Januar 2020

Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine INF-Vordrucke mehr verwendet werden. Das bedeutet, dass lediglich bis zum 31. Mai 2020 ausgestellte INF-Vordrucke bis zu ihrer Erledigung verwendet werden können.

Art. 176 UZK-DA sieht den Standardinformationsaustausch in folgenden Fällen der aktiven und passiven Veredelung vor:

  • Bewilligungen aktiver Veredelung EX/IM oder passiver Veredelung EX/IM, an denen ein oder mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist
  • Bewilligungen aktiver Veredelung IM/EX oder passiver Veredelungen IM/EX, an denen mehr als ein Mitgliedstaat beteiligt ist.

Anstelle der Verwendung des Standardinformationsaustauschs INF über das EUCTP können jedoch auch andere Mittel des elektronischen Informationsaustauschs festgelegt werden.

Die Nutzung des Standardinformationsaustauschs INF über das EUCTP bzw. die Inanspruchnahme anderer Mittel des elektronischen Informationsaustauschs sind in der Bewilligung vorzusehen.

Quelle: Zoll.de