Einfuhr: Die aktualisierte Liste P ist mit Gültigkeit ab 01.01.2021 eingestellt worden.

Pharmazeutische Erzeugnisse

  1. Die pharmazeutischen Erzeugnisse der nachstehenden Kategorien werden von den Zöllen befreit:

1)     pharmazeutische Substanzen, die sowohl durch die CAS RN (Chemical Abstracts Service Registry Numbers) identifiziert als auch durch die INN (Internationalen Freinamen), aufgelistet im Anhang 3, erfasst werden;

2)     Salze, Ester und Hydrate von INN, deren Bezeichnungen sich aus der Kombination eines INN des Anhangs 3 mit Präfixen oder Suffixen des Anhangs 4 ergeben, sofern diese Erzeugnisse in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind;

3)     Salze, Ester und Hydrate von INN, die in Anhang 5 aufgeführt sind und nicht in dieselbe sechsstellige HS-Unterposition wie die entsprechenden INN einzureihen sind;

4)     pharmazeutische Zwischenprodukte des Anhangs 6, die durch eine chemische Bezeichnung und eine CAS RN identifiziert sind, die bei der Herstellung pharmazeutischer Fertigerzeugnisse verwendet werden. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: „Toilettengegenstände aus Porzellan“

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Unterbereich Textil und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. – 23. September 2020:

Warenbeschreibung:

Bei der Ware handelt es sich um einen nach unten hin breiter werdenden Behälter aus Porzellan mit einer Höhe von etwa 10,5 cm und einem Durchmesser von etwa 6 cm an der Öffnung und von 8 cm am Boden, wo der Durchmesser am größten ist. Die Außenfläche des Artikels ist opak und farbig, während die Innenfläche glasiert ist.

Die Ware wird zur Aufnahme anderer Artikel verwendet. Sie kann andere Artikel wie Zahnbürsten halten oder stützen und somit zur Aufbewahrung von Toiletten- oder Badezimmerartikeln verwendet werden. Sie kann auch zu dekorativen Zwecken verwendet werden, wenn sie nicht zur Aufnahme von Toilettenartikeln verwendet wird. Weiterlesen

Einreihungsverordnungen: Einreihung von Kabelaufrollsysteme in den KN-Code 8544 42 90

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1702 DER KOMMISSION vom 10. November 2020 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Warenbeschreibung

Kabelaufrollsystem, bestehend aus folgenden Komponenten:
— einem Kabel mit Anschlussstück (Stecker) an einem Ende, ausgelegt für eine Spannung bis zu 1 000 V;

— einem Kabelaufroller aus Kunststoff mit einem federbetriebenen Einzugsmechanismus (einschließlich eines Bremssystems zum Stoppen des Aufrollvorgangs), einem Messingkontakt zur Stromübertragung und Kunststoffklemmen.

Die Ware ist für den Einbau in einen Staubsauger bestimmt. Weiterlesen

Einreihungsverordnungen: Einreihung von Trinkhalmen in den KN-Code 7323 93 00

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1701 DER KOMMISSION vom 10. November 2020 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Warenbeschreibung

Eine Ware, aufgemacht für den Einzelverkauf, verpackt in einem schwarzen Baumwollbeutel, bestehend aus zwei Artikeln: — einem Röhrchen aus nicht rostendem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt, einer Länge von etwa 21,5 cm und einem Durchmesser von etwa 0,5 cm. Das Röhrchen ist mit Kerben versehen, um einen besseren Halt zu gewährleisten. Es dient als wiederverwendbarer Trinkhalm. — einer Bürste aus nicht rostendem Stahl mit gedrehtem Griff, einer Länge von etwa 20,2 cm und einem Bürstenkopf aus Nylonfäden mit einem Durchmesser von 0,5 cm. Die Bürste dient dazu, den Trinkhalm nach der Benutzung von innen zu reinigen. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Multimediazentrum für Pkw

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020:

Warenbeschreibung:

Multimediazentrum für Pkw

Bei den fraglichen Waren handelt es sich um multifunktionale elektronische Geräte, die im selben Gehäuse ein Funknavigationsgerät (GPS-Empfänger), ein Bluetooth-Modul und ein Farb-LCD-Display kombinieren. Die Waren sind mit Eingangs- / Ausgangsanschlüssen für Audio, Video, Videokamera, externen TV-Tuner usw. ausgestattet. Sie verfügen außerdem über einen USB-Anschluss und einen SD-Kartensteckplatz, über den Video-, Foto- und Audiodateien abgespielt werden können.

Es gibt einige Unterschiede zwischen den drei vorgelegten Waren, die wichtigsten sind:

–       eine Ware hatte einen Fernsehtuner

–       eine andere konnte mehrere Parameter (Verbrauch, Kilometerstand, Geschwindigkeit) des Fahrzeugs anzeigen

–       eine andere hatte im selben Gehäuse ein Rundfunkempfangsgerät und einen DVD-Player.

Einreihung:

Die Waren sind in Anwendung der AV 1 und 3 c) in die Position 8528 einzureihen.

Begründung:

Die Waren sind für die Ausführung verschiedener Funktionen entwickelt (Tonwiedergabe, Videowiedergabe, Funknavigationsgerät, Anzeige von Videos, eine davon Fernsehempfang usw.), von denen keine aufgrund ihres Designs und Konzeption der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht.

In Anwendung der AV 3 c) sind die Waren daher in die Position 8528 einzureihen, in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen in der Nomenklatur zuletzt genannte Position (die Unterposition und der KN-Code sollten auf der Grundlage der jeweiligen spezifischen Merkmale jeder Ware bestimmt werden).

(Stand: 05.11.2020)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Absorbierender Hundeteppich/ absorbierende Hundematte.

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 211. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 21. bis 23.09.2020:

Warenbeschreibung:

Absorbierender Hundeteppich/ absorbierende Hundematte.

Es handelt sich um eine getuftete Matte mit gesäumten Kanten und einer rutschhemmenden Schicht auf der Rückseite. Der sogenannte Hundeteppich hat eine absorbierende Funktion und dient der Aufnahme von Schmutz und Feuchtigkeit, wenn der Hund nach Hause kommt. Die Matte besteht aus einem Grundgewebe aus Polyester und einem Flor aus einem Gemisch mit den Hauptbestandteilen Polyester und Polyamid. Die Größe beträgt etwa 66 x 90 cm. Weiterlesen