Einreihungsverordnungen: Einreihung von Kabelaufrollsysteme in den KN-Code 8544 42 90

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1702 DER KOMMISSION vom 10. November 2020 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

Warenbeschreibung

Kabelaufrollsystem, bestehend aus folgenden Komponenten:
— einem Kabel mit Anschlussstück (Stecker) an einem Ende, ausgelegt für eine Spannung bis zu 1 000 V;

— einem Kabelaufroller aus Kunststoff mit einem federbetriebenen Einzugsmechanismus (einschließlich eines Bremssystems zum Stoppen des Aufrollvorgangs), einem Messingkontakt zur Stromübertragung und Kunststoffklemmen.

Die Ware ist für den Einbau in einen Staubsauger bestimmt.

Begründung

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur,
gemäß Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8544, 8544 42 und 8544 42 90.

Eine Einreihung in die Position 8508 als Teile für Staubsauger ist ausgeschlossen, da die Ware aufgrund ihrer objektiven Merkmale nicht erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für den Einbau in einen Staubsauger geeignet ist.

Bei der Ware handelt es sich um eine kombinierte Maschine (ihre Bestandteile bilden ein Ganzes) im Sinne der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI, bestehend
im Wesentlichen aus einem Kabel mit einem Anschlussstück der Position 8544 und einem Aufroller der Position 8479. Die Hauptfunktion der Maschine wird vom Kabel erfüllt.

Die Ware ist daher in den KN-Code 8544 42 90 als andere elektrische Leiter für eine Spannung von 1 000 V oder weniger, mit Anschlussstücken versehen,
einzureihen.

Einreihung

8544 42 90

thumbnail of Kabelaufrollsystem,

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