Video-Babyphone-Sets -Position 8528 (Unterposition 8528 72) eingereiht werden

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 213. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 16. bis 17. November 2020:

Warenbeschreibung:

Video-Babyphone-Sets

Die Apparate bieten die Möglichkeit einer wechselseitigen Kommunikation zwischen den Eltern und dem Kind. Dabei können die Eltern das Kind über einen Monitor sehen und durch einen Lautsprecher hören und mithilfe der Gegensprechfunktion auch mit dem Baby sprechen.

Die Video-Babyphone bestehen in der Hauptsache aus einer Sendeeinheit, die über eine Kamera verfügt und einer Empfangseinheit, die über einen Monitor verfügt. Die meisten verfügen zudem über eine automatische Nachtsichtfunktion, damit das Baby auch im Dunklen zu sehen ist, Raumtemperatursensoren und Bewegungs- und Geräuschsensoren. Daneben gibt es je Gerät einige Zusatzfunktionen, z. B. die Möglichkeit Schlaflieder abzuspielen. Weiterlesen

Coronakrise

Die Informationen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Zoll wurden aktualisiert, speziell wurden Informationen zur Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie eingestellt.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Zoll. Was ändert sich und was ist zu beachten?

Coronakrise

 

Quelle: Zoll.de

 

Frohe Weihnachten

Liebe Mandanten,

wir blicken auf ein sehr spannendes und schwieriges Jahr 2020 zurück,

das niemand so hat voraussehen können.

Die Pandemie hat unseren Geschäftsalltag,

unsere gewohnten Arbeitsabläufe und auch den sozialen

Umgang miteinander –  privat wie geschäftlich –

durcheinandergewirbelt.

Ohne Ihr Vertrauen in unsere Fachkompetenz und Ihre Bereitschaft bei Zoll- und Außenwirtschaftproblemen zu uns zu kommen,

hätten wir diese herausfordernde Zeit

nicht so gut überstanden.

Deshalb möchten wir uns aufrichtig für die tolle

Zusammenarbeit und den Zusammenhalt

bedanken!

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie besinnliche

Weihnachten, erholsame Feiertage

und

ein glückliches und vor allem gesundes Jahr 2021

Lassen Sie uns mit viel Optimismus ins Jahr 2021 starten

Ihr Wouros & Partnerteam

Kombinierte Nomenklatur – Gesalzene und getrocknete Tomatenhälften – 2002 10 90

Neue Einreihungsentscheidung

Durchführungsverordnung (EU) 2020/2080 der Kommission vom 9. Dezember 2020 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 423 vom 15. Dezember 2020, S. 3.

Anmerkung:

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

„Gesalzene und getrocknete Tomatenhälften, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Der Salzgehalt liegt zwischen 10,65 GHT und 17,35 GHT. Je nach Höhe des Salzgehalts wird die Ware in verschiedene Qualitätskategorien für unterschiedliche Zwecke eingeteilt.

Bei der Herstellung werden frische Tomaten geschnitten, gesalzen und anschließend zur Trocknung der Sonne ausgesetzt. Das Salzen dient in erster Linie der Würzung und zur Kategorisierung für die Qualitätsklassen. Als Nebeneffekt beschleunigt das Salzen das Trocknen und macht das Produkt haltbar.

Die Ware ist in Vakuumverpackungen unterschiedlicher Größe in Kartons aufgemacht, die bei einer Temperatur von weniger als 5 °C gelagert werden.“

Die Ware ist als „Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht“ einzureihen:

Einreihung nach 2002 10 9

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/2080 DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2020 (ABl. L 423 vom 15.12.2020, S. 3) zur Einreihung von gesalzenen und getrockneten Tomatenhälften in den KN-Code 2002 10 90

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020

Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur – rechteckige Tasche, bestehend aus einem Körper aus geformtem Silikonelastomer -3926 90 97

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/2179 DER KOMMISSION vom 16. Dezember 2020 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union vom 22.12.2020 L 433/33.

Warenbeschreibung:

Eine rechteckige Tasche, bestehend aus einem Körper aus geformtem Silikonelastomer. Sie hat ungefähr die Abmessungen 16,5 cm × 10 cm × 2,5 cm und verfügt über eine Trageschlaufe aus dem gleichen Material sowie ein Verschlusssystem (Reißverschluss).

Die Ware wird in einem einzigen Schritt hergestellt, mit integrierten Teilen (Trageschleife und Reißverschluss), und weist keine Innenausstattung auf.

Die Ware dient zum Transport und zum Schutz von kleinen Gegenständen. Weiterlesen

Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur -Gesalzene und getrocknete Tomatenhälften 2002 10 90

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/2080 DER KOMMISSION vom 9. Dezember 2020 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union vom 15.12.2020 L 423/3.

Warenbeschreibung:

Gesalzene und getrocknete Tomatenhälften, zum unmittelbaren Genuss geeignet. Der Salzgehalt liegt zwischen 10,65 GHT und 17,35 GHT. Je nach Höhe des Salzgehalts wird die Ware in verschiedene Qualitätskategorien für unterschiedliche Zwecke eingeteilt.

Bei der Herstellung werden frische Tomaten geschnitten, gesalzen und anschließend zur Trocknung der Sonne ausgesetzt. Das Salzen dient in erster Linie der Würzung und zur Kategorisierung für die Qualitätsklassen. Als Nebeneffekt beschleunigt das Salzen das Trocknen und macht das Produkt haltbar.

Die Ware ist in Vakuumverpackungen unterschiedlicher Größe in Kartons aufgemacht, die bei einer Temperatur von weniger als 5 °C gelagert werden. Weiterlesen

Fitness-Tracker mit einem Display – Position 9102

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 213. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 16. bis 17. November 2020:

Warenbeschreibung:

Fitness-Tracker mit einem Display, die als Armband am Handgelenk getragen werden können. In der Regel zeigen sie die Zeit autonom an und verfolgen oder zeigen die Anzahl der zurückgelegten Schritte, den Kalorienverbrauch, das Schlafmuster, die Herzfrequenz usw.. Sie werden über Bluetooth mit einem Smartphone verbunden und verwenden eine speziell entwickelte Fitness-App. Sie können die täglichen Ziele oder spezifischen Informationen anzeigen, z. B. direkte Herzfrequenzmessung (Handgelenk), Schrittzähler, Kalorienverbrauch, Entfernungsmessung usw.. Einige Modelle können auch Benachrichtigungen, eingehende Anrufe oder Kalendererinnerungen anzeigen. Weiterlesen