Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einfuhr – 1211 9086 90 1
Die Warenbeschreibung der Codenummer 1211 9086 90 1 wurde geändert.
Die Warenbeschreibung der Codenummer 1211 9086 90 1 wurde geändert.
Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 215. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. bis 16. Dezember 2020:
Warenbeschreibung:
Kombinierter Rauch- und Temperaturmelder
Bei der fraglichen Ware handelt es sich um einen kombinierten Rauch- und Temperaturmelder zur Erkennung von Bränden in Wohn- und Geschäftsgebäuden. Dieser Melder ist nur funktionsfähig, wenn er an die Steuereinheit angeschlossen ist. Rauch wird mittels einer Photodiode in der optischen Kammer erkannt, wobei ein von einer LED-Diode ausgestrahlter IR-Strahl reflektiert wird. Der Temperaturmelder enthält einen Thermistor, der die Temperatur der Luft misst, welche in den Melder eindringt. Weiterlesen
Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:
rotokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 215. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. bis 16. Dezember 2020:
Warenbeschreibung:
Schlüsselverwaltungssystem
Ein eigenständiges elektrisches Gerät (sogenanntes „Schlüsselverwaltungssystem“) in Form eines Stahlschranks zur Verwaltung von 21 Schlüsseln oder Schlüsselbunden (zum Verfolgen, Nachweisen und Freigeben der Schlüssel oder Schlüsselbunde und zum Anzeigen von Vorgängen direkt auf dem Bildschirm oder zum Export über einen USB-Anschluss) und zum Halten und Sichern der Schlüssel oder Schlüsselbunde gegen unbefugte Manipulation.
Die Ware ist für die Wandmontage konzipiert, verwendet Hochfrequenz-Identifikationstechnik und besteht aus den folgenden Hauptbestandteilen: elektromechanisch verriegelte Türen, eine Touchscreen-Schnittstelle, abnehmbare Stifte (iFobs) zum Befestigen von Schlüsseln oder Schlüsselbunden mit Sicherheitsplomben, Sperrrezeptoren mit LEDs und einem akustischen Alarm. Weiterlesen
Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 215. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 14. bis 16. Dezember 2020:
Werkzeugwagen für Kfz-Mechaniker mit sieben Schubladen, von denen vier mit genau passenden Einsätzen mit Werkzeugen für Kfz-Mechaniker bestückt sind, die bei der Einfuhr erkennbar als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf gestellt werden, sind als „Zusammenstellungen von Werkzeugen aus zwei oder mehr der Positionen 8202 bis 8205, in Aufmachung für den Einzelverkauf“, in die Position 8206 einzureihen, da es sich bei dem Werkzeugwagen um eine typische „Werkzeugkiste“ (auf Rädern) für diese spezifischen Werkzeuge handelt (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 8206, erster Absatz).
(Stand: 04.02.2021)
Quelle: Zoll.de
Änderungen der Erläuterungen:
| Lfd. Nr. | Bezeichnung | Teil | Anwendbar ab |
| 1. | Position 8206 | NEH | 01.02.2021 |
| 2. | Kapitel 85 | NEH | 01.02.2021 |
| 3. | Position 8543 | NEH | 01.02.2021 |
| 4. | Position 9027 | NEH | 01.02.2021 |
| 5. | Vorbemerkungen | Liste | 01.01.2021 |
| (Stand: 04.02.2021) | |||
Quelle: Zoll.de
Die Informationen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Zoll wurden aktualisiert, speziell wurden Informationen zur Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie eingestellt.
Quelle: Zoll.de
Die Informationen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Zoll wurden aktualisiert, speziell wurden Informationen zur Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie eingestellt.
Quele: Zoll.de
Informationen zu den Auswirkungen des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU (Brexit)
Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und GBR auf ein Abkommen geeinigt, das voraussichtlich ab 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar sein wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung dieses Freihandelsabkommens die Waren zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Auch ist die Einfuhrumsatzsteuer von dem Abkommen nicht umfasst und somit zu erheben.
Welche Auswirkungen hat der Brexit – was ändert sich, was ist zu beachten.
Quelle: Zoll.de
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2159 der Kommission vom 16. Dezember 2020 wurden in den Anhang 10 der Kombinierten Nomenklatur neue statistische TARIC-Codes für textile Gesichtsschutzmasken der Unterposition 6307 90 eingeführt.
Übersicht von TARIC-Codes für textile Gesichtsschutzmasken:
6307 9010 00: z. B. konventionelle Masken/Alltagsmasken (sog. Community-Masken), aus Gewirken (Maschenware),
6307 9093 11: Filtrierende Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149, aus Vliesstoffen,
6307 9093 19: Andere Masken, die nach in anderen Ländern verwendeten Normen zugelassen sind, die den filtrierenden Halbmasken FFP2 und FFP3 gemäß EN 149 ähnlich sind (z. B. „KN95-Masken“ aus der VR China, vgl. nachstehende Übersicht), aus Vliesstoffen,
6307 9093 20: Andere Masken gemäß EN 149 oder ähnlichen Normen für Atemschutzmasken zum Schutz gegen Partikel (z. B. FFP1-Masken), aus Vliesstoffen,
6307 9093 90: Filtrierende Halbmasken (FFP) gemäß EN 149 oder ähnlicher Norm (vgl. nachstehende Übersicht), aus Geweben,
6307 9095 11: Medizinische Gesichtsmasken gemäß EN 14683, aus Vliesstoffen,
6307 9095 19: Masken, die einem ähnlichen Standard für medizinische Gesichtsmasken entsprechen (z. B. Masken, die dem chinesischen Standard YY 0469 entsprechen, vgl. nachstehende Übersicht), aus Vliesstoffen,
6307 9095 20: Konventionelle Masken/Alltagsmasken (sog. Community-Masken), aus Vliesstoffen,
6307 9095 91 oder 6307 9095 95: andere konventionelle Masken/Alltagsmasken (sog. Community-Masken), aus Geweben. Weiterlesen
Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 213. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 16. bis 17. November 2020:
Warenbeschreibung:
a) Ein Erzeugnis, bestehend aus 13 Furnierlagen mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, bei dem vier Lagen (die zweite und dritte, die elfte und die zwölfte) faserparallel verleimt sind,
b) ein Erzeugnis, bestehend aus 12 Furnierlagen mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, von denen die beiden mittleren Lagen faserparallel verklebt/gepresst werden und jede der anderen Lagen in einem Winkel angeordnet ist.
Einreihung:
Die Erzeugnisse sind in Unterposition 4412 3x als anderes Sperrholz, das ausschließlich aus Holzlagen (ausgenommen Bambus) besteht und eine Dicke von 6 mm oder weniger aufweist, einzureihen.
Begründung:
Der Ausdruck „im Allgemeinen“ in den HS- Erläuterungen unter 1.) zu Position 4412 schließt nicht aus, dass es sich bei Platten, bei denen einige Furnierlagen parallel verleimt sind, um Sperrholz handelt. Der entscheidende Faktor für die Unterscheidung zwischen Produkten der Unterposition 4412 3x und der Unterposition 4412 99 ist, wie die einzelnen Furnierlagen „meistens“, d. h. am häufigsten aufeinander geklebt sind (in einem Winkel oder mit paralleler Maserung). Nur wenn die meisten Furnierlagen nicht in einem Winkel angeordnet sind, erfolgt eine Einreihung in die Unterposition 4412 99.
(Stand: 07.01.2021)
Quelle: Zoll.de