Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 213. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 16. bis 17. November 2020:

Warenbeschreibung:

a)     Ein Erzeugnis, bestehend aus 13 Furnierlagen mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, bei dem vier Lagen (die zweite und dritte, die elfte und die zwölfte) faserparallel verleimt sind,

b)     ein Erzeugnis, bestehend aus 12 Furnierlagen mit einer Dicke von 6 mm oder weniger, von denen die beiden mittleren Lagen faserparallel verklebt/gepresst werden und jede der anderen Lagen in einem Winkel angeordnet ist.

Einreihung:

Die Erzeugnisse sind in Unterposition 4412 3x als anderes Sperrholz, das ausschließlich aus Holzlagen (ausgenommen Bambus) besteht und eine Dicke von 6 mm oder weniger aufweist, einzureihen.

Begründung:

Der Ausdruck „im Allgemeinen“ in den HS- Erläuterungen unter 1.) zu Position 4412 schließt nicht aus, dass es sich bei Platten, bei denen einige Furnierlagen parallel verleimt sind, um Sperrholz handelt. Der entscheidende Faktor für die Unterscheidung zwischen Produkten der Unterposition 4412 3x und der Unterposition 4412 99 ist, wie die einzelnen Furnierlagen „meistens“, d. h. am häufigsten aufeinander geklebt sind (in einem Winkel oder mit paralleler Maserung). Nur wenn die meisten Furnierlagen nicht in einem Winkel angeordnet sind, erfolgt eine Einreihung in die Unterposition 4412 99.

(Stand: 07.01.2021)

Quelle: Zoll.de