Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 9401GE – EuGH09.02.2023
2.Position 9401GE – EuGH09.03.2023
3.Position 9508HS01.01.2023
4.VorbemerkungenListe01.01.2023
(Stand: 23.03.2023)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Tastatur mit Sirene und Sprechanlagenfunktion (Alarmtableau) – Unterposition 8537 10 98 –

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 239. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Dezember 2022:

Warenbeschreibung:

Tastatur mit Sirene und Sprechanlagenfunktion (Alarmtableau)

Die Ware ist ein drahtloses, kombiniertes Produkt, das aus einer Sprachschnittstelle (Mikrofon/Lautsprecher), einer Sirene und einer Tastatur besteht. Die Ware ermöglicht es dem Benutzer, mit dem Alarmsystem zu interagieren und den bestehenden Alarmstatus einzusehen. Neben der Funktion, den Alarm über die Tastatur ein-/ausschalten zu können, ermöglicht es auch die freihändige Entschärfung durch kontaktlose Schlüssel. Es ist auch möglich, bei Bedarf ein SOS-Signal an die Notrufleitstelle zu senden. Die integrierten LEDs sorgen zusammen mit Ton- und Sprachrückmeldungen dafür, dass der Benutzer leicht verständliche Informationen erhält. Der eingebaute Lautsprecher und das Mikrofon werden verwendet, um mit der Notrufleitstelle zu kommunizieren. Die Sirene wird ausgelöst, wenn das System nicht innerhalb einer vorgegebenen Zeit benachrichtigt wurde. Die Software des Produkts kann aus der Ferne aktualisiert werden. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: „Home Panel“ – Unterposition 8537 10 98 –

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 239. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Dezember 2022:

Warenbeschreibung:

Zentrales Bedienfeld (Home Panel)

Das „Home Panel“ ist eine drahtlose elektrische Einheit einer elektrischen Anlage zur akustischen oder visuellen Signalisierung des Einbruchschutzes. Das Gerät ist ein Element der Alarmanlage in Form eines autonomen Geräts. Dieses programmierbare Panel wird verwendet, um das Personenalarmsystem von überall im Haus zu steuern und ergänzt die Hauptsteuereinheit. Die Hauptbestandteile der Ware sind folgende: 7-Zoll-Bildschirm mit zugehöriger Schalttafel, Lautsprecher, Mikrofon, LEDs, Batterie und Stromversorgung zum Aufladen der Batterie. Der Bildschirm ermöglicht dem Benutzer die Interaktion mit dem Alarmsystem (Alarm ein / aus / SOS). Die Ware verwendet zusätzlich zum integrierten Bildschirm Licht-, Ton- und Sprachrückmeldungen. In die Ware integriert sind ein Lautsprecher und ein Mikrofon, die verwendet werden, um mit der Notrufleitstelle zu kommunizieren. Auch Temperatur und Feuchtigkeit werden von der Ware gemessen. Die Ware nutzt das Betriebssystem Android OS mit der zugehörigen Notrufleitstellen-App. Die Software der Ware kann aus der Ferne aktualisiert werden. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Elektrischer Auslöser für einen Rauchgenerator – Unterposition 8537 10 91 –

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 239. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Dezember 2022:

Warenbeschreibung:

Elektrischer Auslöser für einen Rauchgenerator

Die Ware enthält ein Fach für Batterien (4 x 1,5 V AA alkalisch) und eine Schalttafel. Auf der Schalttafel sind alle Elemente enthalten, die für die Kommunikation mit dem Alarmsystem und für die Auslösung des pyrotechnischen Teils erforderlich sind. Die Schalttafel verfügt über einen Mikrocontroller, der die Firmware ausführt. Der Mikrocontroller steuert die Funkkomponente für die Kommunikation mit dem Alarmsystem und die Auslöseschaltung, die die pyrotechnische Einheit auslöst. Um die pyrotechnische Einheit zu starten, wird ein vorab definierter Stromimpuls unter Zufuhr von Strom von der Batterie von der Auslöseschaltung zu einer Zündkapsel der pyrotechnischen Einheit gesendet. Der Zünder wird aktiviert und startet den chemischen Prozess (Rauch). Die Software der Ware kann aus der Ferne aktualisiert werden. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Kissens mit den Abmessungen von ca. 180 cm x 140 cm – KN-Code 9404 90 90 –

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 239. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Dezember 2022:

Warenbeschreibung:

Ware in Form eines Kissens mit den Abmessungen von ca. 180 cm x 140 cm, bestehend aus einem Bezug aus beschichtetem Textilgewebe und einer Füllung aus Polystyrol Kügelchen, die dafür sorgt, dass die Ware bei jeder Bewegung der Person, die ihn benutzt, nachgibt. Die Ware kann so verändert werden, dass sie eine flache und eine erhöhte Seite aufweist. Wenn sich die darauf sitzende Person jedoch nach hinten lehnt, gibt die erhöhte Seite nach und die Person liegt mehr oder weniger auf der Ware. Sie kann auf verschiedene Weise verwendet werden.

Einreihung/Begründung:

Derartige Waren werden in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als „Bettausstattungsgegenstände und ähnliche Waren (z. B. … Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen)“ in den KN-Code 9404 90 90 eingereiht.

Aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheitsmerkmale ähneln sie Kissen, da sie wie riesige rechteckige Kissen gestaltet sind. Sie dienen dazu, in einer aufgerichteten Position auf ihnen zu sitzen oder zu liegen, wenn die Waren flach auf dem Boden liegen. Aber selbst dann, wenn sie in die Form eines Sitzes gebracht werden, sind sie nach ihren objektiven Beschaffenheitsmerkmalen nicht als Sitzgelegenheit geeignet, da das Material dem Körpergewicht nachgibt und die Waren zusammenfallen, wenn man sich hineinlehnt.

(Stand: 06.02.2023)

Quelle. Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Geschweißte Rohre für Gardinenstangen aus unedlem Metall – KN-Code 8302 41 90 –

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 239. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Dezember 2022:

Warenbeschreibung/Einreihung:

„Geschweißte Rohre für Gardinenstangen aus unedlem Metall (z. B. Stahl oder Aluminium) mit gleichmäßigem, kreisförmigem Querschnitt, dünnwandig, mit geringem Gewicht, mit kleinen Durchmessern (im Allgemeinen 16 mm bis 28 mm), im Allgemeinen mit einer Länge von 120 cm bis 300 cm, die einer dekorativen Oberflächenbehandlung (Verzinken, Streichen, Lackieren und/oder Bürsten) unterzogen wurden, einzeln in einer Folie verpackt sind, um Kratzer zu vermeiden, und die meistens zur Verwendung als Gardinenstangen gekennzeichnet sind, sind in den KN-Code 8302 41 90 einzureihen.

Begründung:

Erzeugnisse mit diesen Beschaffenheitsmerkmalen sind als Bestandteile von Gardinenstangen geeignet und erkennbar, d. h. als Beschläge für Vorhänge, Rollos oder Türvorhänge, die zur Verwendung in Gebäuden geeignet sind. Sie wurden weiter behandelt als nur auf Länge geschnitten und gelocht (siehe die Erläuterungen zum HS zu Position 8302, die nur „Gardinenstangen, Rohre und Stäbe für Vorhänge oder Teppiche, aus Metall, die nur auf Länge geschnittene, auch gelochte Profile, Rohre und Stäbe sind…“ von dieser Position ausschließen).

Die Einreihung erfolgt gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 zu Abschnitt XV und dem Wortlaut der KN-Codes 8302, 8302 41 und 8302 41 90. Die Einreihung wird unterstützt durch die HS-Erläuterungen zu Position 8302, zweiter Absatz, Buchstabe D), Nummer 5), die „Baubeschläge und ähnliche Waren für Gebäude“ umfasst. Zu dieser Gruppe gehören: „Befestigungsmaterial und Zubehör für Fenster- und Türvorhänge, wie Gardinenstangen, Rohre, Rosetten, Stützen, Vorhanghalter, Klemmen, Ringe (z. B. Gleitringe und solche mit Rollen);…“.

Siehe auch EuGH-Urteile in den Rechtssachen C-670/19 und C-99/20.

(Stand: 06.02.2023)

Quelle: Zoll.de

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Kapitel 40HS01.01.2022
2.Position 4016HS01.01.2022
3.Position 4414HS01.01.2022
4.Abschnitt XVHS01.01.2022
5.Position 7306NEH01.02.2023
6.Position 8302NEH01.02.2023
7.Position 8306HS01.01.2022
8.Position 8438HS01.01.2022
9.Position 8701HS01.01.2022
10.Position 9401NEH01.02.2023
11.Position 9404NEH01.02.2023
12.VorbemerkungenListe01.01.2023
(Stand: 06.02.2023)

Quelle: Zoll.de