Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: „Home Panel“ – Unterposition 8537 10 98 –
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 239. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Dezember 2022:
Warenbeschreibung:
Zentrales Bedienfeld (Home Panel)
Das „Home Panel“ ist eine drahtlose elektrische Einheit einer elektrischen Anlage zur akustischen oder visuellen Signalisierung des Einbruchschutzes. Das Gerät ist ein Element der Alarmanlage in Form eines autonomen Geräts. Dieses programmierbare Panel wird verwendet, um das Personenalarmsystem von überall im Haus zu steuern und ergänzt die Hauptsteuereinheit. Die Hauptbestandteile der Ware sind folgende: 7-Zoll-Bildschirm mit zugehöriger Schalttafel, Lautsprecher, Mikrofon, LEDs, Batterie und Stromversorgung zum Aufladen der Batterie. Der Bildschirm ermöglicht dem Benutzer die Interaktion mit dem Alarmsystem (Alarm ein / aus / SOS). Die Ware verwendet zusätzlich zum integrierten Bildschirm Licht-, Ton- und Sprachrückmeldungen. In die Ware integriert sind ein Lautsprecher und ein Mikrofon, die verwendet werden, um mit der Notrufleitstelle zu kommunizieren. Auch Temperatur und Feuchtigkeit werden von der Ware gemessen. Die Ware nutzt das Betriebssystem Android OS mit der zugehörigen Notrufleitstellen-App. Die Software der Ware kann aus der Ferne aktualisiert werden.
Einreihung:
Die Ware ist in Anwendung der AV 1, 3 c) und 6, sowie der Anmerkungen 2 a) und 3 zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8537, 8537 10 und 8537 10 98 als „andere Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90 für eine Spannung von 1 000 V oder weniger“ in die Unterposition 8537 10 98 einzureihen.
Begründung:
Das Gerät ist ein Element der Alarmanlage in Form eines autonomen Geräts. Es handelt sich um eine kombinierte Maschine, die Funktionen von Geräten verschiedener Positionen der Kapitel 85 und 90 ausführen kann. Aufgrund seiner objektiven Eigenschaften wird das programmierbare Panel zur Steuerung des Personenalarmsystems verwendet, welches die Hauptfunktion des Geräts ist und die Hauptsteuereinheit ergänzt. Weitere Merkmale und Komponenten (wie ein eingebauter Lautsprecher, Mikrofon und Näherungssensor sowie ein 100 dB Signalton, eine SOS-Funktion, die die Kommunikation mit dem Alarmbediener über das eingebaute Mikrofon und den Lautsprecher ermöglicht oder Sensoren zur Messung von Feuchtigkeit, Temperatur und Luftqualität) werden als nachgeordnete Funktionen des Artikels angesehen.
Nach ihren Funktionen und Bestandteilen entspricht die Ware dem Wortlaut der Position 8537. Da die Ware unter anderem eine Anzeigetafel und mehrere Waren der Position 8535 oder 8536 enthält, kann sie als eine Baugruppe (andere als einfache Schalterkombinationen) der Geräte der Positionen 8535 und 8536 betrachtet werden, so dass eine Einreihung in die Position 8536 ausgeschlossen ist. Folglich ist das Gerät in den KN-Code 8537 10 98 einzureihen. Zur Bestimmung der Unterpositionsebene wird die AV 3 c) angewendet.
(Stand: 16.02.2023)
Quelle: Zoll.de






