Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Tastatur mit Sirene und Sprechanlagenfunktion (Alarmtableau) – Unterposition 8537 10 98 –

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 239. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Dezember 2022:

Warenbeschreibung:

Tastatur mit Sirene und Sprechanlagenfunktion (Alarmtableau)

Die Ware ist ein drahtloses, kombiniertes Produkt, das aus einer Sprachschnittstelle (Mikrofon/Lautsprecher), einer Sirene und einer Tastatur besteht. Die Ware ermöglicht es dem Benutzer, mit dem Alarmsystem zu interagieren und den bestehenden Alarmstatus einzusehen. Neben der Funktion, den Alarm über die Tastatur ein-/ausschalten zu können, ermöglicht es auch die freihändige Entschärfung durch kontaktlose Schlüssel. Es ist auch möglich, bei Bedarf ein SOS-Signal an die Notrufleitstelle zu senden. Die integrierten LEDs sorgen zusammen mit Ton- und Sprachrückmeldungen dafür, dass der Benutzer leicht verständliche Informationen erhält. Der eingebaute Lautsprecher und das Mikrofon werden verwendet, um mit der Notrufleitstelle zu kommunizieren. Die Sirene wird ausgelöst, wenn das System nicht innerhalb einer vorgegebenen Zeit benachrichtigt wurde. Die Software des Produkts kann aus der Ferne aktualisiert werden.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1, 3 c) und 6, sowie der Anmerkungen 2 a) und 3 zu Abschnitt XVI und dem Wortlaut der KN-Codes 8537, 8537 10 und 8537 10 98 als „andere Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90 für eine Spannung von 1 000 V oder weniger“ in die Unterposition 8537 10 98 einzureihen.

Begründung:

Das Gerät ist eine Alarmzentrale, welches die Hauptfunktion der Ware darstellt. Das Gerät ist eine kombinierte Maschine, deren Bestandteile Funktionen verschiedener Positionen des Kapitels 85 erfüllen. Nach ihren Funktionen und Bestandteilen entspricht die Ware dem Wortlaut der Position 8537 und da die Ware kein einfacher Schalter ist, ist eine Einreihung in die Position 8536 ausgeschlossen. Die Einheit ist so konstruiert, dass sie zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Funktionen der KN-Codes 8537 10 91 und 8537 10 98 erfüllt. Das Gerät erfüllt die Funktion einer speicherprogrammierbaren Steuerung, die für die elektrische Steuerung (Einstellung der Alarmmodi) des Alarmsystems als Gerät der Unterposition 8537 10 91 und für die elektrische Steuerung der Aktivierung von Signaleinrichtungen wie Sirenen- oder LED-Anzeigen als Gerät des KN-Codes 8537 10 98 verwendet wird. Da es auf der Unterpositionsebene nicht möglich ist, die Hauptfunktion der Ware nach Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI zu bestimmen, ist die Einreihung des Geräts nach der Allgemeinen Vorschrift 3 c) zu bestimmen. Das Gerät kann nicht als Teil einer Alarmanlage in die Position 8531 eingereiht werden, da es sich nach Anmerkung 2 a) zu Abschnitt XVI um eine Ware handelt, die sich als Ware einer Position des Kapitels 85 darstellt, d. h. als Kontrolltafel der Position 8537. Folglich ist das Ge-rät in den KN-Code 8537 10 98 einzureihen.

(Stand: 16.02.2023)

Quelle: Zoll.de