Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Elektrischer Auslöser für einen Rauchgenerator – Unterposition 8537 10 91 –

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 239. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 19. bis 21. Dezember 2022:

Warenbeschreibung:

Elektrischer Auslöser für einen Rauchgenerator

Die Ware enthält ein Fach für Batterien (4 x 1,5 V AA alkalisch) und eine Schalttafel. Auf der Schalttafel sind alle Elemente enthalten, die für die Kommunikation mit dem Alarmsystem und für die Auslösung des pyrotechnischen Teils erforderlich sind. Die Schalttafel verfügt über einen Mikrocontroller, der die Firmware ausführt. Der Mikrocontroller steuert die Funkkomponente für die Kommunikation mit dem Alarmsystem und die Auslöseschaltung, die die pyrotechnische Einheit auslöst. Um die pyrotechnische Einheit zu starten, wird ein vorab definierter Stromimpuls unter Zufuhr von Strom von der Batterie von der Auslöseschaltung zu einer Zündkapsel der pyrotechnischen Einheit gesendet. Der Zünder wird aktiviert und startet den chemischen Prozess (Rauch). Die Software der Ware kann aus der Ferne aktualisiert werden.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6 und dem Wortlaut der KN-Codes 8537, 8537 10 und 8537 10 91 als „speicherprogrammierbare Steuerung für eine Spannung von
1 000 V oder weniger“ in die Unterposition 8537 10 91 einzureihen.

Begründung:

Da das Gerät nur Steuerelektronik und keine Pyrotechnik enthält, ist eine Einreihung in die Position 3604 ausgeschlossen. Eine Einreihung als Teil eines Geräts der Position 8424 ist ebenfalls ausgeschlossen, da vollständige Rauchgeneratoren in die Position 3604 eingereiht werden (siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 3604 Nr. 2 a)). Der Zweck des Geräts ist es, Signale von außen zu empfangen und zu verarbeiten, diese werden dann mit gespeicherten Anweisungen für die Implementierung bestimmter Funktionen, wie Logik, Sequenzierung, Zeitsteuerung zusammengeführt und basierend auf diesen Funktionen startet und steuert das Gerät den Zündvorgang (Ausführung der Firmware) des pyrotechnischen Geräts. Die Hauptfunktion der Ware besteht darin, die Aktivierung anderer Geräte zu steuern und selbst wenn sie die Funkkommunikation mit dem Alarmsystem nutzt, erfüllt sie nicht die Voraussetzungen eines Funkfernsteuerungsgeräts der Position 8526, das die Hauptfunktion der Funkfernbedienung ausübt und gleichzeitig die objektiven Merkmale eines Funkfernsteuerungsgeräts aufweist. Daher ist auch eine Einreihung in diese Position ausgeschlossen. Aufgrund ihrer Funktionen entspricht die Ware dem Wortlaut der Position 8537. Da eine Einreihung in die Position 8537 eine spezifischere Einreihung als diejenige in die Position 8543 darstellt, ist eine Einreihung in die Position 8543 ausgeschlossen. Folglich ist das Gerät in den KN-Code 8537 10 91 als speicherprogrammierbare Steuerung (Schalttafel der Position 8537) einzureihen.

(Stand: 09.02.2023)

 

Quelle: Zoll.de