Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur: Stützkorsett aus elastischem Spinnstoff – 6212 90 00

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/1992 DER KOMMISSION vom 16. Juli 2024 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union Reihe L vom 18.7.2024

Beschreibung der Waren:

Eng anliegendes Kleidungsstück, das den Oberkörper bedeckt, bestehend aus drei verschiedenen Arten von Gewirken aus Chemiefasern. Es besteht aus einem Hauptgewirke und mehreren am Hauptgewirke befestigten Einsätzen:
— Hauptgewirke (85 % Polyester und 15 % Elasthan) (einfache Rechts-links-Maschenware)
—feste Einsätze (100 % Polyester) (Interlock-Gewirke)
— Einsätze aus Netzgewirke (Mesh) (92 % Polyester und 8 % Elasthan) (Kettengewirke)
Das Kleidungsstück hat einen Rundhalssauschnitt und kurze, eng anliegende Ärmel; am Rückenteil ist im Saum ein festes elastisches Band mit einer Breite von ca. 2,5 cm mitgefasst. Die Vorderseite des Kleidungsstücks weist zwei waagrechte feste Einsätze auf, die im unteren Viertel des Kleidungsstücks am Hauptgewirke befestigt sind. Die Breite dieser Einsätze entspricht der Länge des Haken- und Ösenverschlusses.
Das Rückenteil besteht aus einem festen Einsatz, der vertikal entlang der Wirbelsäule und Y-förmig über die Schultern verläuft; daneben verlaufen beidseitig vertikale Einsätze aus Netzgewirke (Mesh) sowie das Hauptgewirke.
Das Kleidungsstück lässt sich am Vorderteil vollständig öffnen und ist mit einem Reißverschluss versehen; im unteren Viertel der Öffnung ist unter dem Reißverschluss zusätzlich ein Haken- und Ösenverschluss angebracht.
Das Kleidungsstück ist so gestaltet, dass es zur Aufrichtung des Rückens beiträgt, indem es eine aufrechte Körperhaltung des Trägers unterstützt. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Figur aus Kunststoff in Form eines traditionell gestalteten Weihnachtsmannes – 9503 00 75

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 258. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. Juni 2024:

Warenbeschreibung:

Eine ca. 6,5 cm große Figur aus Kunststoff in Form eines traditionell gestalteten Weihnachtsmannes mit einem weißen Bart und roter Mütze (mit weißem Bommel und Besatz), einem roten Mantel und Stiefeln. Sie trägt einen Gabensack auf dem Rücken und ist mit beweglichen Beinen und einem Aufziehmotor ausgestattet.

Einreihung:

Die Ware ist gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als „anderes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff“ in die Unterposition 9503 00 75 einzureihen.

Begründung:

Obwohl die Weihnachtsmannfigur den Charakter eines Weihnachtsartikels hat, hat sie auch den Charakter eines Spielzeugs, da sie vorwärts läuft, wenn der Mechanismus aufgezogen wird. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9505 als Festartikel ausgeschlossen, da nach den Erläuterungen zur KN zu Position 9505, Ausschlussanmerkung a), diese Position kein Spielzeug, einschließlich Plüschtiere und Spiele, umfasst.

(Stand: 02.08.2024)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: mikroskopisches Bildgebungssystem – 9027 50 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 258. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. Juni 2024:

Warenbeschreibung:

Ein sog. mikroskopisches Bildgebungssystem für die Bildgebung und Analyse in Form einer funktionellen Einheit, bestehend aus einem Weitwinkelfluoreszenzmikroskop mit externer Stromversorgung, einer externen Xenon-Lichtquelle, einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (Monitor, Tastatur, Hauptgerät), mit einer speziell für dieses System konzipierten Analysesoftware. Die einzelnen Komponenten des Systems sind über elektrische oder optische Kabel miteinander verbunden.

Das Fluoreszenzmikroskop besteht wiederum aus einem Gehäuse mit einer Probenkammer mit einem motorbetriebenen Probenhalter für Mikrotiterplatten, einem optischen System aus einer Kamera, einem Spiegel, mehreren Filtern und Objektiven, einem Autofokus-Laser, einem motorbetriebenen Objektivwechsler für vier Objektive sowie verschiedenen Schnittstellen und weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Säulen (Kunststoff, Glas oder Metall) mit Chromatografiemedien gefüllt – 9027 90 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 258. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. Juni 2024:

Warenbeschreibung:

Waren in Form von Säulen, die aus verschiedenen Materialien bestehen (Kunststoff, Glas oder Metall), mit Chromatografiemedien gefüllt, die ausschließlich zur Verwendung in Chromatografen, zur Trennung der Bestandteile eines Gemisches (Chromatografie) bestimmt sind.

Einreihung:

Die Säulen, gefüllt mit Chromatografiemedien, sind gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 2 b) zu Kapitel 90 als Teile von Chromatografen, die von der Position 9027 erfasst werden, in die Unterposition 9027 90 00 einzureihen.

Begründung:

Eine Einreihung der Waren in Anwendung der Anmerkung 2 a) als Apparate zum Filtrieren in die Position 8421 ist ausgeschlossen, weil die Säulen keine Filtrationsfunktion erfüllen – obwohl sie Teile der Chromatografen sind -, da die chemische Trennung der Bestandteile (Chromatografie) nicht als Filtration angesehen wird.

Nach ständiger Rechtsprechung setzt der Begriff „Teile“ das Vorhandensein eines Ganzen voraus, für dessen Funktionieren die Teile wesentlich sind und dass das Funktionieren des Ganzen von den Teilen abhängt. Auch reicht es nicht aus, zu zeigen, dass die Ware ohne die Teile in der Gesamtheit nicht in der Lage ist, die ihr zugedachten Funktionen zu erfüllen. Die mit Chromatografiemedien gefüllten Säulen sind unverzichtbare Teile der Chromatografieausrüstung, da die Chromatografen ohne sie nicht in der Lage wären, ihre wesentliche Funktion (Chromatografie) durchzuführen.

(Stand: 02.08.2024)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Füßlinge aus elastischem, gestricktem Textilmaterial – Position 6115

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 258. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. Juni 2024:

Warenbeschreibung:

Sogenannte Füßlinge aus elastischem, gestricktem Textilmaterial (bestehend entweder aus synthetischen Fasern in Kombination mit Elasthan oder aus Baumwolle in Kombination mit Elasthan). Sie bestehen aus zwei Teilen, die zusammengenäht sind: Ein Teil bedeckt die Fußsohle, der andere die Oberseite des Fußes. Der Teil, der die Fußsohle bedeckt, hat einen Einsatz aus Kunststoffschaum, der als Polsterung dient und dem Träger Komfort bietet. Sie sind dazu bestimmt, in Schuhen getragen zu werden, ähnlich wie Sneaker-Socken, da sie tief geschnitten sind und das Material wahrscheinlich reißt, wenn es nicht durch einen Schuh geschützt ist. Außerdem schützt das Material des Sohlenteils den Fuß des Trägers nicht vor Ausrutschen oder beim Auftreten auf harte scharfe Gegenstände.

Einreihung:

Die fraglichen Waren werden in Anwendung der AV 1 und 6 als Socken in die Position 6115 eingereiht.

Begründung:

Sie sind eine Art Socken (ähnlich wie Sneaker-Socken) und können nicht als Schuhe des Kapitels 64 eingereiht werden, da ihnen eine Laufsohle fehlt, wie sie für Schuhe des Kapitels 64 erforderlich ist. Die Wortlaute aller Positionen für Schuhe des Kapitels 64 (6401 bis 6405; im Falle der Position 6405 der Wortlaut der Unterposition) verlangen, dass die Schuhe des Kapitels 64 eine Laufsohle haben. Die Sohle der fraglichen Waren kann nicht als Laufsohle angesehen werden, da eine Laufsohle gemäß Anmerkung 4 b) zu Kapitel 64 und den HS-Erläuterungen zu Kapitel 64, Allgemeines, Buchstabe C, dazu bestimmt ist, während des Tragens den Boden zu berühren. Sohlen, die für den Bodenkontakt bestimmt sind, werden wahrscheinlich nicht leicht reißen. Außerdem schützt das Material der Sohle der fraglichen Waren den Fuß des Trägers nicht vor Ausrutschen, Feuchtigkeit oder beim Auftreten auf harte, scharfe Gegenstände. Darüber hinaus werden in der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 64 die Merkmale beschrieben, die in der Regel für den normalen Gebrauch einer Laufsohle erforderlich sind (z. B. Haltbarkeit, Festigkeit). Der Sohlenteil der fraglichen Waren weist keine der oben genannten Merkmale auf. Nach ihren objektiven Merkmalen sind die fraglichen Waren daher nicht dazu bestimmt, als Schuhe im Sinne des Kapitels 64 verwendet zu werden, sondern als Socken in einem Schuh getragen zu werden.

(Stand: 02.08.2024)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: “Türschachtleiste”- Position 4016 einzureihen

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 258. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. Juni 2024:

Warenbeschreibung:

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um eine sogenannte “Türschachtleiste” für Türfenster von Kraftfahrzeugen. Das Erzeugnis dient als Dichtung an der Tür von Fahrzeugen und dient dazu das Eintreten von Feuchtigkeit und Schmutz beim Öffnen und Schließen der Fenster zu verhindern. Die Kautschukdichtung weist einen spezifischen Querschnitt auf, ist mit einem Kern aus Aluminium ausgestattet und in ein Profil aus Aluminium eingebettet. Der Aluminiumkern und das Aluminiumprofil sorgen für einen besseren Halt der Kautschukdichtung bei der Verwendung an der Fahrzeugtür. Außerdem hat das Aluminiumprofil eine Zierfunktion, da es den von außen sichtbaren Rahmen des Türfensters bildet.

Einreihung/Begründung:

Das Erzeugnis ist in Anwendung der AV 3b) als „andere Waren aus Weichkautschuk“ in die Position 4016 einzureihen, weil der Weichkautschuk im Hinblick auf die Verwendung als charakterbestimmend angesehen wird. Der Bestandteil aus Weichkautschuk dient an den Seitenfenstern von Autos beim Öffnen und Schließen des Fensters vor dem Eindringen von Feuchtigkeit und Schmutz. Diese Dichtungsfunktion ist als Hauptfunktion anzusehen.

(Stand: 02.08.2024)

Quelle: Zoll.de

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

 

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 4016NEH25.07.2024
2.Position 6115NEH25.07.2024
3.Position 6405NEH25.07.2024
4.Position 8421NEH25.07.2024
5.Position 9011NEH25.07.2024
6.Position 9027NEH25.07.2024
7.Position 9503NEH25.07.2024
8.Position 9505NEH25.07.2024
9.VorbemerkungenListe01.01.2024
(Stand: 02.08.2024)

Quelle: Zoll.de

 

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) – KN-Code 7019 90 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024:

Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoffen für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, in Verpackungen für den Einzelverkauf, wird in den KN-Code 7019 90 00 eingereiht. Die Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a), 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7019 und 7019 90 00. Weiterlesen

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 7610NEH31.05.2024
2.VorbemerkungenListe01.01.2024
(Stand: 03.07.2024)

 

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 7019NEH31.05.2024
2.VorbemerkungenListe01.01.2024
(Stand: 26.06.2024)

Zoll.de