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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) – KN-Code 7019 90 00
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 255. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2024:
Insektenschutzgitter (gerahmtes Moskitonetz) bestehend aus einem Gewebe aus Glasfasern, vier Aluminiumprofilen und vier Eckspangen aus Kunststoffen für den Rahmen, Dichtungsband aus Kunststoff (PVC), vier Befestigungen aus unedlen Metall für das Fenster, zwei Kunststoffbefestigungen zur Befestigung des Gitters im Rahmen und Werkzeugsatz für die Montage, in Verpackungen für den Einzelverkauf, wird in den KN-Code 7019 90 00 eingereiht. Die Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a), 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7019 und 7019 90 00.
Der Artikel besteht aus verschiedenen Materialien. Das Material, das dem Insektenschutz seinen wesentlichen Charakter verleiht, ist das Netz, da der Hauptzweck solcher Produkte darin besteht Insekten abzuwehren. Der Rahmen aus Aluminium (oder anderem Material z.B. Kunststoff/Holz) hat nur eine untergeordnete (dienende) Funktion zur Befestigung des Anti-Moskitonetzes am Fenster. Der Rahmen ermöglicht es auch, das Anti-Moskito-Netz in den Wintermonaten ohne großen Aufwand zu entfernen. Folglich ist das Insektenschutzgitter in den KN-Code des Bestandteils einzureihen, der den Waren ihren wesentlichen Charakter verleiht, nämlich dem Netz aus Glasfasern. Die Ware ist daher als andere Waren aus Glasfasern in den KN-Code 7019 90 00 einzureihen.
(Stand: 26.06.2024)
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