Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: mikroskopisches Bildgebungssystem – 9027 50 00

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 258. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. Juni 2024:

Warenbeschreibung:

Ein sog. mikroskopisches Bildgebungssystem für die Bildgebung und Analyse in Form einer funktionellen Einheit, bestehend aus einem Weitwinkelfluoreszenzmikroskop mit externer Stromversorgung, einer externen Xenon-Lichtquelle, einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (Monitor, Tastatur, Hauptgerät), mit einer speziell für dieses System konzipierten Analysesoftware. Die einzelnen Komponenten des Systems sind über elektrische oder optische Kabel miteinander verbunden.

Das Fluoreszenzmikroskop besteht wiederum aus einem Gehäuse mit einer Probenkammer mit einem motorbetriebenen Probenhalter für Mikrotiterplatten, einem optischen System aus einer Kamera, einem Spiegel, mehreren Filtern und Objektiven, einem Autofokus-Laser, einem motorbetriebenen Objektivwechsler für vier Objektive sowie verschiedenen Schnittstellen und weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen.

Das System ist dafür konzipiert, hochauflösende Bilder aufzunehmen, mehrere zelluläre Reaktionen in einzelnen Zellen oder Zellpopulationen zu visualisieren und diese zu analysieren. Die Funktionsweise des Systems besteht darin, dass zunächst (nach dem Laden der Platte und der Konfiguration der Einstellungen) hochauflösende Bilder/Daten mit dem Fluoreszenzmikroskop aufgenommen und in einer Datenbank der automatischen Datenverarbeitungsmaschine gespeichert werden. Das Mikroskop nutzt die externe Xenon-Lichtquelle (optische Strahlung), um fluoreszierende Moleküle, so genannte „Fluorophore“, in der beobachteten Probe anzuregen. Danach erfolgt die Analyse der Bilder/Daten durch die Software der automatischen Datenverarbeitungsmaschine. Diese beinhaltet die Verarbeitung, Verbesserung, Analyse und Anzeige der erfassten Daten.

Einreihung:

Die Ware ist gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und der Anmerkung 3 zu Kapitel 90 i.V.m. der Anmerkung 4 zu Abschnitt XVI, sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9027 und 9027 50 00 als „andere Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden“, in die Unterposition 9027 50 00 einzureihen.

Begründung:

Die Ware erfüllt zwei oder mehr sich ergänzende Funktionen, wie Mikroskopie, Datenübertragung an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine und eine Analysefunktion, die von der automatischen Datenverarbeitungsmaschine über die Software durchgeführt wird. Die objektiven Merkmale der Ware gehen über die eines Mikroskops der Position 9011 hinaus. Die einzelnen Komponenten des Systems (wie das Weitwinkelfluoreszenzmikroskop, die externe Xenon-Lichtquelle, die automatische Datenverarbeitungsmaschine mit der Analysesoftware), sollen gemeinsam eine physikalische Analyse unter Verwendung optischer Strahlung durchführen (da optische Strahlung ein physikalisches Phänomen ist, wird jede Analyse, die optische Strahlung verwendet, als physikalische Analyse betrachtet), welche eine klar definierte Funktion der Position 9027 darstellt.

(Stand: 02.08.2024)

Quelle: Zoll.de