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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Figur aus Kunststoff in Form eines traditionell gestalteten Weihnachtsmannes – 9503 00 75
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 258. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. Juni 2024:
Warenbeschreibung:
Eine ca. 6,5 cm große Figur aus Kunststoff in Form eines traditionell gestalteten Weihnachtsmannes mit einem weißen Bart und roter Mütze (mit weißem Bommel und Besatz), einem roten Mantel und Stiefeln. Sie trägt einen Gabensack auf dem Rücken und ist mit beweglichen Beinen und einem Aufziehmotor ausgestattet.
Einreihung:
Die Ware ist gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als „anderes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff“ in die Unterposition 9503 00 75 einzureihen.
Begründung:
Obwohl die Weihnachtsmannfigur den Charakter eines Weihnachtsartikels hat, hat sie auch den Charakter eines Spielzeugs, da sie vorwärts läuft, wenn der Mechanismus aufgezogen wird. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9505 als Festartikel ausgeschlossen, da nach den Erläuterungen zur KN zu Position 9505, Ausschlussanmerkung a), diese Position kein Spielzeug, einschließlich Plüschtiere und Spiele, umfasst.
(Stand: 02.08.2024)
Quelle: Zoll.de