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Endgültige Antidumpingzölle auf Terephthalsäure aus Korea und Mexiko
Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1904 endgültige Antidumpingzölle auf Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und Mexiko eingeführt.
Betroffen ist Terephthalsäure mit einer Reinheit von mindestens 99,5 %, die derzeit unter KN ex 2917 36 00 / TARIC 2917 36 00 11 eingereiht wird.
Die endgültigen Antidumpingzollsätze betragen:
| Ursprungsland / Hersteller | Antidumpingzoll | TARIC-Zusatzcode |
|---|---|---|
| Korea – Samnam Petrochemical Co., Ltd. | 6,1 % | 88BN |
| Korea – Hanwha Impact Corporation | 6,1 % | 88BO |
| Korea – alle übrigen Unternehmen | 13,3 % | 8999 |
| Mexiko – alle Unternehmen | 24,1 % | 8999 |
Eine wichtige Ausnahme besteht für Taekwang Industrial Co., Ltd.: Für Waren dieses koreanischen Herstellers gilt kein Antidumpingzoll. Der zugehörige TARIC-Zusatzcode lautet 88BP.
Für die Anwendung der unternehmensspezifischen koreanischen Zollsätze ist eine gültige Handelsrechnung mit der in der Verordnung vorgeschriebenen Erklärung erforderlich. Fehlt sie, gilt grundsätzlich der Zollsatz von 13,3 % für alle übrigen koreanischen Einfuhren.
Die für die zuvor geltenden vorläufigen Antidumpingzölle geleisteten Sicherheiten werden bis zur Höhe der endgültigen Zölle vereinnahmt. Darüber hinausgehende Sicherheitsleistungen werden freigegeben. Eine zusätzliche rückwirkende Erhebung auf die zuvor zollamtlich erfassten Einfuhren erfolgt nicht.
Die Verordnung gilt seit 11. August 2026.
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Quelle / Rechtshinweis
Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2026/1904 der Kommission vom 7. August 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Terephthalsäure mit Ursprung in der Republik Korea und den Vereinigten Mexikanischen Staaten, ABl. L vom 10.08.2026.
Rechtshinweis: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026






