Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Antidumping – Fahrräder mit Ursprung in der VR China, ausgeweitet auf aus Tunesien versandte Einfuhren
Neuausführer-Status für tunesischen Fahrradhersteller Look Design System
Durchführungsverordnung (EU) 2018/49 der Kommission vom 11. Januar 2018 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 501/2013 des Rates im Anschluss an eine „Neuausführer“-Überprüfung nach Artikel 11 Absatz 4 und Artikel 13 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 7 vom 12. Januar 2018, S. 31.
Der tunesische Hersteller Look Design System erhält den Status eines „Neuen Ausführers“. Somit unterliegen Einfuhren dieses Herstellers endgültig nicht den geltenden Antidumpingmaßnahmen auf die Einfuhren von Fahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf Einfuhren aus Indonesien, Malaysia, Sri Lanka und Tunesien (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 501/2013). Weiterlesen