EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen

Hafenverbot für weitere Schiffe

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/58 des Rates vom 12. Januar 2018 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 10 vom 13. Januar 2018, S. 15.
  • Anhang IV des Beschlusses (GASP) 2016/849 wird geändert: Es werden vier weitere Schiffe benannt, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Den benannten Schiffen ist das Einlaufen in einen EU-Hafen untersagt. Der Beschluss basiert auf einer Entscheidung des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, basierend auf der Resolution 2375 (2017).

 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/53 des Rates vom 12. Januar 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea; ABl. L 10 vom 13. Januar 2018, S. 1.
  • Mit der vorliegenden Durchführungsverordnung wird der oben erläuterte Beschluss umgesetzt. Anhang XIV der Verordnung (EU) 2017/1509 wird entsprechend geändert. Es werden vier Schiffe, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

thumbnail of Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea 15.01.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017