Terrorismusbekämpfung – 280. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002

Aktualisierung der Liste der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen, Gruppen und Organisationen betreffend ISIL- und Al-Qaida-Organisationen

 

Durchführungsverordnung (EU) 2018/50 der Kommission vom 11. Januar 2018 zur 280. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da’esh) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 7 vom 12. Januar 2018, S 35.

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält eine Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden. Der Anhang wird mit Wirkung zum 13. Januar 2018 aktualisiert: Ein Eintrag wird gestrichen, ein weiterer geändert. Hintergrund ist ein Beschluss des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 26. Dezember 2017.

thumbnail of restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen 15.01.2018

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017