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Terrorismusbekämpfung – 280. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002
Aktualisierung der Liste der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen, Gruppen und Organisationen betreffend ISIL- und Al-Qaida-Organisationen
Durchführungsverordnung (EU) 2018/50 der Kommission vom 11. Januar 2018 zur 280. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da’esh) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 7 vom 12. Januar 2018, S 35.
Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 enthält eine Liste der Personen, Gruppen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden. Der Anhang wird mit Wirkung zum 13. Januar 2018 aktualisiert: Ein Eintrag wird gestrichen, ein weiterer geändert. Hintergrund ist ein Beschluss des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 26. Dezember 2017.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017