EU/Guinea-Bissau – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Personenliste

  • Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/36 des Rates vom 10. Januar 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2012/285/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen; ABl. L 6 vom 11. Januar 2018, S. 48.

 

  • Eine Person wird von der Liste der Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gestrichen. Anhang I des Beschlusses 2012/285/GASP wird entsprechend geändert.

 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2018/31 des Rates vom 10. Januar 2018 zur Durchführung des Artikels 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 377/2012 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der Republik Guinea-Bissau gefährdende Personen, Organisationen und Einrichtungen; ABl. L 6 vom 11. Januar 2018, S. 1.

thumbnail of Restriktive Maßnahmen Guinea-Bissau 12.01.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017