Antidumping – Fahrräder mit Ursprung in der VR China, versandt aus Sri Lanka

Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren durch City Cycle Industries

Durchführungsverordnung (EU) 2018/28 der Kommission vom 9. Januar 2018 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Fahrrädern, ob als Ursprungserzeugnisse von Sri Lanka angemeldet oder nicht, durch City Cycle Industries; ABl. L 5 vom 10. Januar 2018, S. 27.

Der bestehende Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Zweirädern und anderen Fahrrädern ohne Motor mit Ursprung in der Volksrepublik China (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 990/2001, ABl. L 261 vom 6. Oktober 2011) wird ausgeweitet auf Einfuhren, die durch die City Cycle Industries aus Sri Lanka versandt werden.

Betroffen sind Zweiräder und anderen Fahrräder, einschließlich Lastendreiräder, aber ausgenommen Einräder, ohne Motor, die aus Sri Lanka versandt werden, ob als Ursprungserzeugnisse Sri Lankas angemeldet oder nicht. Die Waren werden derzeit unter den KN-Codes 8712 00 30 und ex 8712 00 70 (TARIC-Codes 8712 00 30 10, 8712 00 70 91) eingereiht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017