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Unionszollkodex – Ausgestaltung der elektronischen Systeme für den Austausch von Informationen
Durchführungsverordnung tritt in Kraft
Durchführungsverordnung (EU) 2017/2089 der Kommission vom 14. November 2017 über technische Modalitäten für die Entwicklung, Wartung und Nutzung elektronischer Systeme für den Austausch von Informationen und für die Speicherung dieser Informationen gemäß dem Zollkodex der Union; ABl. L 297 vom 15. November 2017, S. 13.
Der 2013 in Kraft getretene Unionszollkodex (VO Nr. 952/2013) sieht vor, dass der Austausch von Informationen, wie beispielsweise Anmeldungen, Anträge oder Entscheidungen, zwischen den Zollbehörden und den Wirtschaftsbeteiligten EU-weit mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung erfolgt. Für die Umsetzung gibt es ein Arbeitsprogramm (Durchführungsbeschluss (EU) 2016/578). Die vorliegende Durchführungsverordnung legt in diesem Zusammenhang wichtige technische Modalitäten sowie Vorschriften zum Datenschutz und der Datensicherheit fest. Sie gilt für das zu entwickelnde Zollentscheidungssystem sowie für das System für einheitliches Nutzermanagement und digitale Signatur. Weiterlesen