Antidumping/Antisubvention – Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in der VR China, versandt aus Malaysia und Taiwan

Einleitung einer Überprüfung bezüglich eines malaysischen ausführenden Herstellers

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1994 der Kommission vom 6. November 2017 zur Einleitung einer Überprüfung der Durchführungsverordnungen (EU) 2016/184 und (EU) 2016/185 zur Ausweitung des endgültigen Ausgleichs- und Antidumpingzolls auf Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China auf aus Malaysia und Taiwan versandte Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen), ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias oder Taiwans angemeldet oder nicht, zwecks Prüfung der Möglichkeit der Befreiung eines malaysischen ausführenden Herstellers von diesen Maßnahmen, der Außerkraftsetzung des Antidumpingzolls auf die von diesem ausführenden Hersteller stammenden Einfuhren und der zollamtlichen Erfassung der letztgenannten Einfuhren; ABl. L 288 vom 7. November 2017, S. 30.

Die Überprüfung betrifft die Frage, ob Einfuhren des Herstellers Longi (Kuching) SDN.BHD weiterhin den Antidumpingmaßnahmen der Durchführungsverordnungen (EU) 2016/184 und (EU) 2016/185 unterliegen sollten. Weiterlesen

Antidumping – Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der VR China und Vietnam

Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls für mehrere ausführende chinesische und vietnamesische Hersteller

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1982 der Kommission vom 31. Oktober 2017 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam, die von Dongguan Luzhou Shoes Co. Ltd, Dongguan Shingtak Shoes Co. Ltd, Guangzhou Dragon Shoes Co. Ltd, Guangzhou Evervan Footwear Co. Ltd, Guangzhou Guangda Shoes Co. Ltd, Long Son Joint Stock Company und Zhaoqing Li Da Shoes Co., Ltd, hergestellt werden, sowie zur Durchführung des Urteils der Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14; ABl. L 285 vom 1. November 2017, S. 14.

Die EU-Kommission führt einen endgültigen Antidumpingzoll in Höhe von 16,5 % für die betroffenen chinesischen ausführenden Hersteller und 10 % für die betroffenen vietnamesischen ausführenden Hersteller (Bemessungsgrundlage: Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt) auf die während der Geltungsdauer der Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 des Rates (ABl. L 275 vom 6.10.2006, S. 1) und der Verordnung (EU) Nr. 1294/2009 des Rates (ABl. L 352 vom 30.12.2009, S. 1) erfolgten Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder, ausgenommen Sportschuhe, nach Spezialtechniken hergestellte Schuhe, Pantoffeln und andere Hausschuhe und Schuhe mit einem Schutz in der Vorderkappe, mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam ein. Die von dieser Maßnahme betroffenen ausführenden Hersteller sind in Anhang gelistet. Weiterlesen

Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Lagenholz – Einreihung nach 4412 99 85

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1983 der Kommission vom 27. Oktober 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 287 vom 4. November 2017, S. 1.

Eine Ware in Form eines unbearbeiteten Bretts mit einer Breite von etwa 125 cm, einer Dicke von etwa 7,5 cm und einer Länge von etwa 2 000  cm. Sie wird durch Verleimen von Furnierblättern aus Fichte, Kiefer oder einer Mischung beider Holzarten hergestellt.

Die Holzschichten sind so ausgerichtet, dass die Richtung der Holzfasern in allen Schichten gleich ist. Einige Schichten können auch rechtwinklig angeordnet sein. Die einzelnen Schichten werden mittels einer Hochtemperaturverpressung mit einem Phenol-Formaldehydeleim miteinander verbunden. Ecken und Kanten der Oberfläche sind gewachst. Weiterlesen

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union – 9403 Andere Möbel und Teile davon

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a erster Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Seite 379:

9403

Andere Möbel und Teile davon

Nach dem bestehenden Text werden folgender Wortlaut und folgende Abbildungen angefügt:

„Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden.

Beispiele:

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union – 9018 90 84

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a erster Gedankenstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates (1) werden die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (2) wie folgt geändert:

Seite 372:

9018 90 84

andere

Nach dem bestehenden Text wird der folgende Wortlaut angefügt:

„Nicht hierher gehören sogenannte Aderpressen. Diese bestehen im Allgemeinen aus einem Band und einem Schnallensystem. Sie werden verwendet, um durch Festziehen des Bandes die Blutzufuhr zu einer Extremität für einen kurzen Zeitraum zu regulieren. Bei anderen Arten von Aderpressen kann das Festziehen beispielsweise mittels eines (eigens vorhandenen) Stabes erfolgen. Aufgrund ihres einfachen Aufbaus und der verwendeten Stoffe sind sie nicht mit den zu dieser Unterposition gehörenden Instrumenten, Apparaten und Geräten vergleichbar, auch wenn sie einem medizinischen Zweck dienen (im Allgemeinen Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit des Bandes). Siehe insbesondere die HS-Erläuterungen zu Position 9018, vierter Absatz.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 876/2014 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/1977 DER KOMMISSION vom 26. Oktober 2017

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (1), insbesondere auf Artikel 57 Absatz 4 und Artikel 58 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe: Weiterlesen

Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.

thumbnail of Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen 02.11.2017

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017