Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Lagenholz – Einreihung nach 4412 99 85

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1983 der Kommission vom 27. Oktober 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 287 vom 4. November 2017, S. 1.

Eine Ware in Form eines unbearbeiteten Bretts mit einer Breite von etwa 125 cm, einer Dicke von etwa 7,5 cm und einer Länge von etwa 2 000  cm. Sie wird durch Verleimen von Furnierblättern aus Fichte, Kiefer oder einer Mischung beider Holzarten hergestellt.

Die Holzschichten sind so ausgerichtet, dass die Richtung der Holzfasern in allen Schichten gleich ist. Einige Schichten können auch rechtwinklig angeordnet sein. Die einzelnen Schichten werden mittels einer Hochtemperaturverpressung mit einem Phenol-Formaldehydeleim miteinander verbunden. Ecken und Kanten der Oberfläche sind gewachst.

Die zur Herstellung der Ware verwendeten Furnierholzschichten weisen eine ursprüngliche Dicke von 2,8 bis 3,2 mm und eine Dichte von 445 kg/m3 (Fichtenfurnier) und von 500 kg/m3 (Kiefernfurnier) auf. Nach der Verpressung (mit einem Druck von 2,8 N/mm2) weisen die einzelnen verpressten Schichten des Endprodukts eine Dicke von etwa 2,75 mm auf, und die Dichte des Endprodukts liegt in der Regel zwischen 540 kg/m3 (Fichtenfurnier) und 620 kg/m3 (Kiefernfurnier).

Eine Einreihung in Position 4413 ist ausgeschlossen, da die Ware nicht der Definition von „verdichtetem Holz“ in Anmerkung 2 zu Kapitel 44 entspricht. Eine Einreihung in Position 4418 ist ebenfalls ausgeschlossen, da die Ware nicht als zu Bauzwecken verwendete Holzwerke in Form von zusammengesetzten Waren oder erkennbar zerlegten Einzelteilen angesehen werden kann. Sie dient einer allgemeinen Verwendung und weist keine objektiven Merkmale auf, nach denen sie erkennbar für Bautischler- und Zimmermannsarbeiten bestimmt wäre. Die Ware ist daher als anderes ähnliches Lagenholz einzureihen.

Einreihung nach 4412 99 85

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