EU/Libyen – Restriktive Maßnahmen

Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/2008 des Rates vom 8. November 2017 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 290 vom 9. November 2017, S. 22.

Anhang V wird aktualisiert. Es handelt sich hierbei um eine Änderung eines Eintrags zu einem Schiff, das restriktiven Maßnahmen unterliegt. Die benannten Schiffe unterliegen Verboten, die unter anderem die Ladung, Beförderung und Entladung von Rohöl aus Libyen und den Zugang zu Häfen im Gebiet der Europäischen Union betreffen. Hintergrund ist ein Beschluss des Sicherheitsrats der vereinten Nationen.

 

Mitteilung an den Eigner des Schiffes LYNN S, das in die Liste nach Artikel 1 Buchstabe h und Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über die Anwendung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegen Schiffe, die vom Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nach Ziffer 11 der Resolution 2146 (2014) des VN-Sicherheitsrates benannt wurden, aufgenommen wurde. Die Benennung wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2006 der Kommission bis zum 18. Januar 2018 verlängert und der betreffende Eintrag geändert; ABl.  C  377 vom 9. November 2017, S. 27.

thumbnail of Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen 10.11.2017

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017