Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur – Änderungen an KN-Position 2309

Die Europäische Union hat im Amtsblatt C/2025/6343 neue Anpassungen an den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die KN-Position 2309 – Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, insbesondere die Methoden zur Bestimmung von Stärke, Glucose und Maltodextrin in Futtermittelzubereitungen.

Im Fokus stehen vor allem präzisierte Analyseverfahren, die festlegen, wie die Gesamtglucose ermittelt wird und wann ein Erzeugnis als Stärke- oder Zuckerhaltig gilt. Damit schafft die EU mehr Rechtsklarheit für Zollanmeldungen, insbesondere im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 und der analytischen Vorgaben aus:

  • Verordnung (EG) Nr. 121/2008 (enzymatische Analysemethode)

  • Verordnung (EG) Nr. 152/2009 (polarimetrisches Verfahren / abgewandeltes Ewers-Verfahren)

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Änderungen der KN-Erläuterungen zur Tarifposition 2309 – „Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art“

Amtsblatt der Europäischen Union, C/2025/6343 vom 21.11.2025
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (Verordnung (EWG) Nr. 2658/87).

Die Europäische Kommission hat die erläuternden Bestimmungen zur Tarifierung von Futtermittelzubereitungen (KN-Position 2309) aktualisiert. Im Mittelpunkt stehen neue, klarere Vorgaben zur Bestimmung von Stärke, Glucose und Maltodextrin, die in Futtermittelzubereitungen enthalten sein können.

Worum geht es?

Die KN-Erläuterungen legen fest, wie Zollbehörden und Unternehmen feststellen müssen,

  • ob Stärke enthalten ist und

  • wie hoch der Gehalt an Stärke, Glucose und Maltodextrin tatsächlich ist.

Dies ist relevant für die korrekte zolltarifliche Einreihung, die Abgabenhöhe und die Einhaltung europäischer Zollvorschriften.

Die wichtigsten Änderungen im Detail

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