EU startet Antidumpingverfahren für Acetylsalicylsäure aus China

Die Europäische Kommission hat am 23. September 2026 ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Acetylsalicylsäure mit Ursprung in China eingeleitet.

Betroffen ist o-Acetylsalicylsäure (CAS-Nr. 50-78-2), die derzeit unter ex KN 2918 22 00 mit dem TARIC-Code 2918 22 00 20 eingereiht wird.

Nach den der Kommission vorgelegten Unterlagen bestehen Anhaltspunkte für erhebliche Dumpingspannen und eine Schädigung der Unionsindustrie. Deshalb wird nun untersucht, ob Antidumpingmaßnahmen eingeführt werden müssen.

Was müssen Einführer beachten?

Aktuell wird noch kein Antidumpingzoll aufgrund dieses Verfahrens erhoben. Die Kommission beabsichtigt jedoch, die betroffenen Einfuhren bereits während der Untersuchung zollamtlich erfassen zu lassen. Dadurch könnten endgültige Antidumpingzölle später unter den gesetzlichen Voraussetzungen rückwirkend auf die erfassten Einfuhren erhoben werden.

Wouros & Partner empfiehlt betroffenen Einführern, Warenkreis und Ursprung zu prüfen und das mögliche rückwirkende Abgabenrisiko bei künftigen Einfuhren zu berücksichtigen.

Quelle: Europäische Kommission, Bekanntmachung C/2026/4913 vom 23.09.2026; Art. 5 VO (EU) 2016/1036. Originalveröffentlichung auf EUR-Lex

Rechtshinweis: Maßgeblich ist die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung; siehe VO (EU) Nr. 216/2013.