EU-Mercosur: Neue Zollkontingente ab 1. Mai 2026 – das müssen Unternehmen jetzt wissen

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/888 schafft die Europäische Kommission die Grundlage für die praktische Anwendung der neuen Zollkontingente im Handel mit dem Mercosur. Die Regelung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und ist direkt mit dem EU-Mercosur-Interimsabkommen verknüpft.

Für Unternehmen bedeutet das konkret: Bestimmte Waren mit Ursprung in Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay können künftig zu reduzierten oder vollständig entfallenden Zollsätzen eingeführt werden – allerdings nur im Rahmen festgelegter Zollkontingente.

Wichtig ist dabei:
Der Zugang zu diesen Kontingenten erfolgt nach dem sogenannten Windhundverfahren („first come, first served“). Wer zu spät anmeldet, geht leer aus.

Ein weiterer entscheidender Punkt:
Die Kontingente gelten nur für Waren mit präferenziellem Ursprung. Ohne korrekten Ursprungsnachweis besteht kein Anspruch auf die Zollvergünstigung.

Da das Abkommen nicht zum Jahresanfang startet, werden die Kontingentsmengen für 2026 nur anteilig ab dem 1. Mai bis Jahresende zur Verfügung gestellt.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

  • Sind betroffene Waren korrekt tarifiert (KN-Code)?
  • Liegt ein gültiger Ursprungsnachweis vor?
  • Sind Prozesse auf schnelle Kontingentsnutzung ausgelegt?
  • Wird die Kontingentsverfügbarkeit laufend überwacht?

Einordnung aus Beratungssicht

Die neuen Regelungen bieten klare Zollvorteile – setzen aber saubere Prozesse voraus.
Fehler bei Ursprung, Tarifierung oder Anmeldung führen dazu, dass Unternehmen die Vorteile nicht nutzen können oder nachträglich verlieren.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen dabei, die neuen Anforderungen rechtssicher umzusetzen und Kontingentsvorteile gezielt zu nutzen.

Quellenhinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.