Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Präferenzen im Pan-Euro-Med-Raum
Änderung bei den Lieferantenerklärungen.
Für den präferenziellen Warenverkehr mit vielen Ländern im europäischen und dem Mittelmeer-Raum – dem Pan-Europa-Mittelmeer-Raum oder auch kurz PEM-Raum findet das Regionale Übereinkommen Anwendung. Für den Warenverkehr mit einigen dieser Länder wurden die Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen mit einem alternativ anwendbaren Regelwerk ergänzt. Diese „Übergangsregeln“ der neuen Anlage A können optional neben den bestehenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens angewandt werden.






