Warenverkehr mit der Türkei

Verwendung des Ländernamens “Türkiye” anstelle von “Türkei” auf Herkunftsnachweisen und Warenverkehrsbescheinigungen

Die Türkei hat mitgeteilt, dass sie für die Bezeichnung ihres offiziellen Ländernamens im internationalen Schriftgebrauch ab sofort nur noch die Bezeichnung “Türkiye” als Ländername verwendet und dieser Name auch in Bezug auf die relevanten Teile aller präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprungsnachweise sowie Warenverkehrsbescheinigungen angewandt wird, wenn der Name des Landes anzugeben ist.

Die Türkei hat darum ersucht, auch bei der Ausstellung von in der EU ausgestellten Ursprungsnachweisen sowie in der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. ausschließlich diesen Namen zu verwenden.

Um eine Beeinträchtigung des Warenverkehrs zu vermeiden empfiehlt es sich,

  • bei der Angabe des Ländernamens in Ursprungsnachweisen sowie
  • in Warenverkehrsbescheinigungen A.TR.

künftig nur noch den Namen “Türkiye” zu verwenden.

Nach Mitteilung der türkischen Behörde wird der bisher verwendete Ländername “Türkei” während einer nicht näher bezeichneten Übergangsphase in den v.g. Dokumenten allerdings bis auf weiteres akzeptiert. Vorhandene Restbestände an Vordrucken können daher noch aufgebraucht werden.

 

Quelle: Zoll.de