Kumulierung von Vormaterialien im Rahmen des EU-SADC-WPA

Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 4 Absatz 17 des Protokolls Nr. 1 zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits, ABl. C211 vom 30. Mai 2022, S. 8.

Ausgewählte Vormaterialien werden von der Kumulierung zwischen der Europäischen Union und bestimmten AKP- und ÜLG-Staaten ausgenommen.

Mit der Bekanntmachung der Europäischen Kommission vom 30. Mai 2022 werden ausgewählte Vormaterialien im Falle einer Ausfuhr des Enderzeugnisses in die Zollunion des südlichen Afrika (SACU) von der Kumulierung zwischen der Europäischen Union (EU) und bestimmten Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) und den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) der EU ausgenommen. Weiterlesen

Wareneinfuhren aus Israel

Die Europäische Kommission hat auf ihren Internet-Seiten die Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen im Mai 2022 aktualisiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission.

Technische Vereinbarung zwischen der EU und Israel

Das Merkblatt „Präferenznachweise aus Israel“, in dem auch auf die entsprechenden Seiten der Europäischen Kommission verlinkt ist, wurde aktualisiert.

Merkblatt „Präferenznachweise aus Israel“PDF | 110 KB | Datei ist nicht barrierefrei

 

Quelle: Zoll.de

Warenverkehr mit den WPA-Staaten der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC)

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe C 211 eine Bekanntmachung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und den SADC-WPA-Staaten.

Im Falle einer Ausfuhr des Enderzeugnisses in die Zollunion des Südlichen Afrikas enthält diese eine Liste der von der Kumulierung zwischen der Europäischen Union und bestimmten Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und den überseeischen Ländern und Gebieten der Europäischen Union gemäß Art. 4 Abs. 3 des Protokolls Nr. 1 zum EU-SADC-WPA ausgenommenen Vormaterialien.

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Quelle: Zoll.de

Vorübergehende Ursprungsregeln im PEM-Raum

Ursprungsprotokolle der jeweiligen bilateralen Abkommen werden um ein alternativ anwendbares Regelwerk ergänzt. Der neue Leitfaden erklärt Hintergrund, Änderungen und Anwendung.

Die neuen Vorschriften sind zwischen der EU und folgenden Partnern in Kraft:
LandZieldatum für die Anwendung der neuen RegelnQuelle
Albanien1. September 2021
Färöer Inseln1. September 2021 OJ L395, 09.11.2021, p.84
Georgien1. September 2021OJ L381, 27.10.2021, p.78
Island1. September 2021 OJ L381, 27.10.2021, p.1
Jordanien1. September 2021OJ L164, 10.5.2021, p.1
Palästina1. September 2021 OJ L328, 16.9.2021, p.23
Norwegen1. September 2021OJ L395, 09.11.2021, p.1
Schweiz1. September 2021 OJ L404, 15.11.2021, p. 1
Nordmazedonien9. September 2021OJ L406, 16.11.2021, p.1
Republik Moldau16. November 2021ABl. L27, 08.02.2022, S. 9
Serbien6. Dezember 2021
Montenegro2. Februar 2022
Vertragsparteien des EWR-Abkommens wenden Übergangsregeln untereinander bilateral an

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Diagonale Ursprungskumulierung – Neue Matrix

Die Europäische Kommission hat die neue Matrix zur Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung veröffentlicht.

Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Übergangsregeln für den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM), ABl. C 202 vom 19. Mai 2022, S. 1

In der neuen Tabelle 1 markiert ein „X“ ein zwischen zwei Parteien bestehendes Freihandelsabkommen mit Ursprungregeln, die eine Kumulierung nach den Übergangsregeln für den Ursprung in der Pan-Euro-Med-Zone vorsehen. Die diagonale Kumulierung ist demnach nur dann mit einem dritten Partner möglich, wenn alle Felder der Tabelle zwischen den drei Partnern ein „X“ vorweisen. Weiterlesen

Diagonale Kumulierung im Rahmen des EU-SADC-WPA

Ab dem 1. April 2022 soll nun auch die diagonale Kumulierung zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und den SADC-Staaten mit Ghana angewandt werden.

ABl. C131/2 vom 24. März 2022

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zwischen der Europäischen Union (EU) und der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika (SADC) sieht die diagonale Kumulierung in der EU mit folgenden afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten (AKP-Staaten) sowie überseeischen Ländern oder Gebieten (ÜLG) vor: Weiterlesen

Ukrainekrise

Die Informationen zu den Auswirkungen der Ukrainekrise wurden aktualisiert.

Handelsabkommen zwischen Vereinigtem Königreich und Neuseeland

Das Handelsabkommen wurde am 28. Februar unterzeichnet.

Kein Roll-Over-Abkommen

Das Abkommen zwischen dem VK und Neuseeland ist bereits das zweite Abkommen, welches vollständig neu ausgehandelt wurde. Ein Roll-Over war nicht möglich, da die EU derzeit noch über ein bilaterales Abkommen mit Neuseeland verhandelt.

Inhalte des Handelsabkommens

Das Freihandelsabkommen sieht neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen auch weitere Kapitel vor. Wichtige Themen sind unter anderem:

  • Digitalisierung,
  • Produktstandards und Zertifizierung,
  • Ursprungsregeln und Präferenzen,
  • Wettbewerbsrecht,
  • Handel mit Dienstleistungen,
  • Öffentliches Beschaffungswesen,
  • Geistiges Eigentum,
  • Investitionsmöglichkeiten und -förderung,
  • Streitbeilegung,
  • Nachhaltigkeit und Umwelt,
  • Kleine und Mittelständische Unternehmen (KMU).

Quelle: GTAI

Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine

Die Europäische Kommission veröffentlichte im Amtsblatt (EU) Reihe C 087I eine Bekanntmachung an Einführer zu Einfuhren von Waren aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der ukrainischen Oblaste Donezk und Lugansk in die Union.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022