Zollaussetzungen und Zollkontingente

Änderungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ab 1. Januar 2024.

Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ist die Produktion innerhalb der Europäischen Union (EU) nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden.

Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Januar 2024 veröffentlicht:

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

 

Neue Allgemeine Genehmigungen

Die Neuerungen im Bereich der Rüstungsgüter

Die bereits bestehenden Allgemeinen Genehmigungen wurden überarbeitet und es wurde eine neue Allgemeine Genehmigungen bekanntgegeben.

Überblick:

  • Neue Allgemeine Genehmigung Nr. 35:
    Bekanntgabe einer neuen AGG für die Lieferung von Ersatzteilen von bis zu 25 % des Wertes der Hauptsache, für deren Ausfuhr oder Verbringung eine Genehmigung des BAFA vorliegt, an bestimmte Länder.
  • Inhaltliche Anpassungen und Erweiterungen der bestehenden AGG Nr. 19 (Erweiterung des Güterkreises um militärische Landfahrzeuge in bestimmten Fallgruppen sowie Erweiterung des Länderkreises), AGG Nr. 23 (Verzicht auf das Vorliegen einer Ursprungsgenehmigung für Wiederausfuhren und -verbringungen in bestimmte Länder), AGG Nr. 25 (Erweiterung von Fallgruppen für besonders vertrauenswürdige Empfänger), AGG Nr. 26 (Ausweitung der begünstigten Fallgruppen), AGG Nr. 33 (Erweiterung des Länderkreises um Singapur).

Exportkontrolle Aktuell – Sonder-Newsletter

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Batterie-Kontaktfedern – Position 7320

Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 09. bis 11. Oktober 2023:

Warenbeschreibung:

Batterie-Kontaktfedern für Batterien aus V-förmig gebogenen Stahlband zur Verwendung im Batteriefach von z. B. elektrischen Geräten, die durch eine Federbewegung nach dem Entfernen von zuvor eingesetzten Batterien in ihre ursprüngliche Form zurückkehren. Sie sind dazu bestimmt einen physischen Kontakt mit Batterien herzustellen und die Batterien während der Benutzung in Geräten an ihrem Platz zu halten (im Gegensatz zur Herstellung einer dauerhaften Verbindung durch Verbinden zweier Leiterenden).

Einreihung:

Die Batterie-Kontaktfedern sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 als „Federn und Federblätter aus Eisen oder Eisen“ in die Position 7320, (KN-Code 7320 90 90 als „andere Federn aus Eisen oder Stahl) einzureihen. Die Erzeugnisse haben die objektiven Eigenschaften von Federn, da sie auch nach einer starken Verformung in ihre ursprüngliche Form zurückkehren. Sie sind dazu bestimmt, einen physischen Kontakt mit Batterien herzustellen und die Batterien an Ort und Stelle zu halten (im Gegensatz zur Herstellung einer dauerhaften Verbindung durch Verbinden zweier Leiterenden). Aus dieser Eigenschaft und durch die Gestaltung des Erzeugnisses leitet sich die Hauptfunktion als Feder ab. Da die Batterie-Kontaktfedern neben der Leitung von Strom (zwischen der Batterie oder mehreren Batterien und einem Gerät) weitere Funktionen haben, ist eine Einreihung in die Position 8536 ausgeschlossen.

(Stand: 21.12.2023)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Aluminiumprofile für LED-Leuchtbänder – Position 9405

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 09.10. bis 11.10.2023:

  1. Aluminiumprofile für LED-Leuchtbänder in unbearbeitetem Zustand mit Zubehör

Warenbeschreibung:

Aluminiumprofile für LED-Leuchtbänder in unbearbeitetem Zustand mit Zubehör (zum Beispiel ein Bausatz bestehend aus einem Aluminiumprofil mit Diffusoren oder mit Befestigungsklammern oder mit Schrauben oder einer Kombination davon, zum Ablängen an Ort und Stelle). Die Profile sind zur Aufnahme von LED-Leuchtbändern vorgesehen, die hier nicht Gegenstand der Sets sind. Die Profile werden entweder z.B. an einer Wand oder Decke montiert oder gelegentlich in Aussparungen von Wänden, Böden oder Möbeln integriert.

Einreihung:

Derartige Erzeugnisse werden nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in die Position 7604 eingereiht. Sie haben noch nicht die Eigenschaften oder das Aussehen von Beleuchtungskörper und werden in den HS-Erläuterungen zu Position 9405 nicht als Beispiele für erkennbare Teile von Leuchten oder Beleuchtungskörpern aufgeführt. Die objektiven Eigenschaften der Profile, ihre Erscheinungsform und der überwiegende Werkstoff, aus dem sie bestehen, weisen darauf hin, dass es sich um Aluminiumprofile handelt. Die Verwendung der Erzeugnisse als Gehäuse für LED-Leisten verändert nicht die objektiven Eigenschaften der Waren. Aluminiumprofile zur Montage von LED-Streifen entsprechen der Definition für Profile laut Anmerkung 9 Buchstabe b zu Abschnitt XV und sind in Position 7604 einzureihen. Die Position 7604, die „Profile aus Aluminium“ beinhaltet, definiert Profi-le aus Aluminium genauer als die Position 7616, die „andere Waren aus Aluminium“ umfasst. Gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 sind die Profile auch dann in die Position 7604 einzureihen, wenn sie zusammen mit Diffusoren oder mit Befestigungsklammern oder mit Schrauben als Bausatz aufgemacht sind, da die Aluminiumprofile den Sets ihren wesentlichen Charakter verleihen. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Smart Tag Position 8517

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Oktober 2023:

Warenbeschreibung:

Kabelloses elektronisches Tracking-Gerät mit Bluetooth-Funktion (sog. Smart Tag)

Das Gerät ist kompakt und rund, mit einem Durchmesser von ca. 31,9 mm (1,26′′) und einer Dicke von 8 mm (0,31′′). Es besteht aus Edelstahl auf der einen und aus Kunststoff auf der anderen Seite. Es verfügt über Bluetooth- und NFC-Konnektivität, einen Prozessor-Chip mit Ultra-Breitband-Technologie (Ultra Wideband, UWB) für die präzise Ortung, einen Lautsprecher, eine austauschbare Knopfzellenbatterie und einen Beschleunigungssensor.

Einreihung:

Die Ware ist in Anwendung der AV 1 und 6, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und dem Wort-laut der KN-Codes 8517 und 8517 62 00 als „Gerät zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten“ in die Unterposition 8517 62 00 einzureihen

Begründung:

Das Gerät übt mehrere Funktionen aus, zu denen unter anderem Position 8517 – Kommunikationsfunktion, Position 8526 – Funkfernsteuerungsfunktion und Position 8531 – elektrische Hör- und Sichtsignalgerätefunktion gehören. Unter diesen ist jedoch die Kommunikationsfunktion diejenige, die für die ordnungsgemäße Funktion des Geräts wesentlich ist, weshalb sie als Hauptfunktion im Sinne von Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI anzusehen ist. Folglich sollte das Gerät in die Position 8517 eingereiht werden. Die Funktion des Empfangens, Konvertierens und Sendens von Daten wird durch den Wortlaut des KN-Codes 8517 62 00 abgedeckt.

(Stand: 13.12.2023)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Filterelemente zum Einbau in Luftreiniger – Positionen 5911 oder 6815

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Oktober 2023:

Warenbeschreibung:

Luftfilter

Bei den Luftfiltern handelt es sich um Einsätze zum Einbau in Luftreiniger, die aus Vliesstoff (Spinnstoff) bestehen und die Ausbreitung von Bakterien, viralen Organismen in der Luft verhindern, sowie Schimmel, Staub und Allergene entfernen. Zusätzlich ist noch Aktivkohle enthalten um schädliche Gase, flüchtige organische Verbindungen und ver-schiedene Gerüche aus der Luft zu entfernen.

Einreihung:

1)     Luftfilter aus Vliesstoffen aus Spinnstoffen, die Aktivkohle enthalten, werden als „andere Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen“ in den KN-Code 5911 90 99 in Anwendung der AV 1, 3 b) und 6 eingereiht, da das Textilmaterial die Filterfunktion übernimmt und somit dem Produkt seinen wesentlichen Charakter verleiht, während die Aktivkohle lediglich die Filterkapazität des Produkts erhöht. Die Artikel gelten als Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, im Sinne der Anmerkung 8 b) zu Kapitel 59.

2)     Luftfilter aus Aktivkohle und Vliesstoffen aus Spinnstoffen, bei denen die Aktivkohle haupt-sächlich die Filterfunktion übernimmt, werden gemäß AV 1, 3 b) und 6 als Waren aus anderem Kohlenstoff in den KN-Code 6815 19 00 eingereiht Die Filterleistung wird durch die Aktivkohle gewährleistet, die dem Produkt seinen wesentlichen Charakter verleiht. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Konfirmatschraube – KN-Codes 7318

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 249. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 9. bis 11. Oktober 2023:

Warenbeschreibung:

Bei der sogenannten Konfirmatschraube handelt es sich um eine verzinkte Schraube aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit Senkkopf mit Kreuzschlitz und mit einem nicht bis zum Kopf reichenden Gewinde, das sich beim Eindrehen das Gegengewinde selbst formt. Der Gewindeflankenwinkel beträgt etwa 40°. Der Schraubenkern ist unterhalb des Gewindes zu einem Zapfen mit stumpfem Ende ausgearbeitet. Oberhalb des Gewindes ist der Schaft über eine Länge von ca. 10 mm konisch geformt. Eine derartige Schraube dient dem Verbinden Elementen aus Spanplatten und Massivholz, das vor der Montage im Kerndurchmesser vorzubohren ist. Sie werden unter anderem auch bei der Montage von Möbeln aus Massivholz verwendet und können nach dem Zerlegen der Möbel wiederverwendet werden.

Einreihung/Begründung:

Die Einreihung richtet sich nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 7318, 7318 12 und 7318 12 90. Die Einreihung wird durch die HS-Erläuterungen zu Position 7318, Buchstabe (A), sechster und achter Absatz bestätigt, in denen verschiedene Arten von Schrauben beschrieben werden. Die Einreihung als Holzschraube ist gerechtfertigt, da diese Art von Konfirmatschraube eindeutig als Holzschraube erkennbar ist und speziell zum Zusammenbauen von Holzelementen verwendet wird. Sogar das Vorhandensein eines scharfkantigen Gewindes (auch solche mit einem Flankenwinkel von 40°), das beim Einschrauben eine Art Gegengewinde in das Material schneidet, führt zur Einreihung in die Unterposition 7318 12, wenn die Schraube für den Zusammenbau von Holzelementen bestimmt ist. Unter Berücksichtigung der Struktur der Kombinierten Nomenklatur ist sie als Holzschraube in die Unterposition 7318 12 einzureihen.

(Stand: 13.12.2023)

Quelle: Zoll.de

Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck

Mit Wirkung vom 16.12.2023 ist die DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2023/2616 DER KOMMISSION vom 15. September 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Kraft treten

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 3 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de