Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
Restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
Antidumping – Wulstflachprofile mit Ursprung in China und Türkei
Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Wulstflachprofilen (Wulstflachstahl) aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und der Türkei.
Betroffene Ware
Die Kommission wies darauf hin, dass es sich bei der betroffenen Ware, wie in Erwägungsgrund 30 der vorläufigen Verordnung dargelegt, um Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) aus nicht legiertem Stahl mit einer Breite von bis zu 204 mm (im Folgenden „Wulstflachprofile aus Stahl“) mit Ursprung in der VR China und der Türkei handelt, die derzeit unter dem KN-Code ex 7216 50 91 (TARIC-Code 7216509110 eingereiht werden) (im Folgenden „betroffene Ware“).
Amtsblatt der Europäischen Union 2024/209 vom 11.1.2024 Reihe L
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024
Antidumping – Aluminiumheizkörper mit Ursprung in China
Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Aluminiumheizkörpern mit Ursprung in der Volksrepublik China
Bei der überprüften Ware handelt es sich um Aluminiumheizkörper sowie Bauelemente oder Bauteile dieser Heizkörper, auch zusammengesetzt, ausgenommen elektrische Heizkörper sowie Bauelemente oder Bauteile davon (im Folgenden „überprüfte Ware“), die derzeit unter den KN-Codes ex 7615 10 10, ex 7615 10 80, ex 7616 99 10 und ex 7616 99 90 (TARIC-Codes 7615101010, 7615108010, 7616991091, 7616999001 und 7616999091) eingereiht werden. Die KN- und TARIC-Codes werden nur informationshalber angegeben und unbeschadet einer späteren Änderung der zolltariflichen Einreihung.
Amtsblatt der Europäischen Union C/2024/680 vom 12.01.2024
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024
Revision des Regionalen Übereinkommens
Mit Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens zu den Paneuropa-Mittelmeer Präferenzursprungsregeln vom 7. Dezember 2023 wurden die modernisierten Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens angenommen. Die mehrjährigen Verhandlungen der EU mit ihren Partnerstaaten im Paneuropa-Mittelmeerraum über die Modernisierung und Änderung der derzeit geltenden Ursprungsregeln des Regionalen Übereinkommens fanden damit einen positiven Abschluss. Die Revision soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Bis dahin muss in allen bilateralen Abkommen zwischen den Partnerstaaten eine dynamische Bezugnahme auf das Regionale Übereinkommen in seiner neusten geltenden Fassung aufgenommen worden sein (siehe z.B. Art. 1 Abs. 1 des Protokolls Nr. 3 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft).
Bis zum Inkrafttreten der Revision des Regionalen Übereinkommens gelten die bisherigen Ursprungsregeln für den Paneuropa-Mittelmeerraum weiter.
Quelle: Zoll.de






