ATLAS-Ausfuhr Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; Hinweis zu der Codierung Y873

ATLAS-Teilnehmerinformation 0564/24

Die neue ATLAS-Teilnehmerinformation enthält Informationen zu Ausfuhr: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; Hinweis zu der Codierung Y873.

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Quelle: Zoll.de

Bekanntmachung des bevorstehenden Auslaufens bestimmter Antidumpingmaßnahmen – Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat

Amtsblatt der Europäischen Union C/2024/907 Reihe C vom 22.1.2024

Nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern(1)gibt die Kommission bekannt, dass die unten genannten Antidumpingmaßnahmen zu dem in der nachstehenden Tabelle angegebenen Zeitpunkt außer Kraft treten, sofern keine Überprüfung nach dem folgenden Verfahren eingeleitet wird.

Ware

Mischungen von Harnstoff und Ammoniumnitrat

Ursprungs- oder Ausfuhrländer
Russland Trinidad und Tobago Vereinigte Staaten von Amerika

Maßnahmen

Antidumpingzoll

Tag des Auslaufens
10.10.2024

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024

Restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen

Aktuelle Fassung der VO (EU) 2024/386

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Die Verordnung zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur: Luftreifen aus Kautschuk – KN-Code 4011 20 10

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/339 DER KOMMISSION vom 12. Januar 2024 Amtsblatt der Europäischen Union Reihe L vom 19.1.2024

Warenbeschreibung:

Luftreifen aus Kautschuk, neu, mit allen folgenden Merkmalen:
a)
Größe 155/70R12C
b)
Bauart „R“
c)
Reifenbreite 155 mm
d)
Felgendurchmesser 12 Zoll
e)
Tragfähigkeitskennzahl 104/102 (entsprechende höchste Tragfähigkeit (kg) 900/850)
f)
Geschwindigkeitsindex „N“ (maximal 140 km/h)
Die Reifen, unabhängig davon, ob sie auf der Seitenwand die Aufschrift „FRT“ (free rolling tyre) oder „For Trailer Use Only“ tragen, haben eine Tragfähigkeitskennzahl von 104 oder weniger. Sie werden in der Regel zur Verwendung für Anhänger angeboten, können aber auch für Omnibusse oder Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren verwendet werden. Weiterlesen

Restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 881/2002

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Die Verordnung über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen, steht zum Download bereit.

Quelle: Zoll.de

Antidumping/Antisubvention – Elektrofahrräder mit Ursprung China

Bevorstehenden Auslaufens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens der
Antisubventionsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der
Volksrepublik China.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2024