Gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus,

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 2580/2001

Die Verordnung über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.

thumbnail of Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, 17.11.017

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

EU/Libyen – Restriktive Maßnahmen

Durchführungsbeschluss (GASP) 2017/2008 des Rates vom 8. November 2017 zur Durchführung des Beschlusses (GASP) 2015/1333 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen; ABl. L 290 vom 9. November 2017, S. 22.

Anhang V wird aktualisiert. Es handelt sich hierbei um eine Änderung eines Eintrags zu einem Schiff, das restriktiven Maßnahmen unterliegt. Die benannten Schiffe unterliegen Verboten, die unter anderem die Ladung, Beförderung und Entladung von Rohöl aus Libyen und den Zugang zu Häfen im Gebiet der Europäischen Union betreffen. Hintergrund ist ein Beschluss des Sicherheitsrats der vereinten Nationen.

 

Mitteilung an den Eigner des Schiffes LYNN S, das in die Liste nach Artikel 1 Buchstabe h und Artikel 15 der Verordnung (EU) 2016/44 des Rates über die Anwendung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegen Schiffe, die vom Sanktionsausschuss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen nach Ziffer 11 der Resolution 2146 (2014) des VN-Sicherheitsrates benannt wurden, aufgenommen wurde. Die Benennung wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/2006 der Kommission bis zum 18. Januar 2018 verlängert und der betreffende Eintrag geändert; ABl.  C  377 vom 9. November 2017, S. 27.

thumbnail of Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen 10.11.2017

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

Schweiz: Zoll-Auskunftszentrale

Die schweizerische Zollverwaltung stellt seit April 2016 einen neuen Service bereit. Unter der Telefonnummer 0041 58 4671515 können Firmen und Privatpersonen allgmeine Anfragen zu Themen rund um den Zoll stellen. Die Auskunftszentrale steht Montags bis Freitags von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch zur Verfügung. Im Internet finden Sie ein umfassendes Informationsangebot unter www.zoll.ch.

 

Quelle:

 

Antidumping/Antisubvention – Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in der VR China, versandt aus Malaysia und Taiwan

Abschluss der Überprüfung bezüglich eines malaysischen ausführenden Herstellers

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1997 der Kommission vom 7. November 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnungen (EU) 2016/184 bzw. (EU) 2016/185 zur Ausweitung des endgültigen Ausgleichs- und Antidumpingzolls auf Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China auf aus Malaysia und Taiwan versandte Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen), ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias oder Taiwans angemeldet oder nicht; ABl. L 289 vom 8. November 2017, S. 1.

Die Europäische Kommission kommt nach Abschluss der Überprüfung zu dem Ergebnis, dass das Unternehmen Jinko Solar Technology SDN.BHD in die Liste der Unternehmen aufgenommen werden sollte, die von dem mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/184 eingeführten Ausgleichszoll bzw. von dem mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/185 eingeführten Antidumpingzoll befreit sind . Jinko Solar Technology SDN.BHD ist ein ausführender Hersteller von Fotovoltaikmodulen oder -paneelen aus kristallinem Silicium und Zellen des in Fotovoltaikmodulen oder -paneelen aus kristallinem Silicium verwendeten Typs in Malaysia. Weiterlesen

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA)

Änderungen zum 1.1.2018

Durch Verordnung (VO) der Kommission der Europäischen Gemeinschaften (KEG) werden auch zum 1. Januar 2018 wieder eine Reihe von Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur (KN) und damit auch im deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik (WA) rechtswirksam.

Die Anpassungen, die sich unmittelbar auf die Anmeldung auswirken, das heißt alle Veränderungen von Warennummern und Besonderen Maßeinheiten, sind in einer Übersicht zusammengestellt. Sie steht als kostenloser Download der Änderungen im Warenverzeichnis zur Verfügung (Stand: November 2017). Die übrigen Berichtigungen (Textkorrekturen) ergeben sich aus der Ausgabe 2018.

 

Quelle: Statistisches Bundesamt

Antidumping – Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der VR China, ausgeweitet auf Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1993 der Kommission vom 6. November 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf die Einfuhren bestimmter aus Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand versandter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern, ob als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet oder nicht, im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 288 vom 7. November 2017, S. 4.

Die EU-Kommission führt mit Wirkung zum 8. November 2017 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmten offenmaschigen Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf die Einfuhren bestimmter aus Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand versandter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern, ob als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet oder nicht, ein. Die Maßnahme erfolgt als Ergebnis einer Auslaufüberprüfung. Weiterlesen

Antidumping/Antisubvention – Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in der VR China, versandt aus Malaysia und Taiwan

Einleitung einer Überprüfung bezüglich eines malaysischen ausführenden Herstellers

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1994 der Kommission vom 6. November 2017 zur Einleitung einer Überprüfung der Durchführungsverordnungen (EU) 2016/184 und (EU) 2016/185 zur Ausweitung des endgültigen Ausgleichs- und Antidumpingzolls auf Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen) mit Ursprung in oder versandt aus der Volksrepublik China auf aus Malaysia und Taiwan versandte Einfuhren von Fotovoltaikmodulen aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen), ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias oder Taiwans angemeldet oder nicht, zwecks Prüfung der Möglichkeit der Befreiung eines malaysischen ausführenden Herstellers von diesen Maßnahmen, der Außerkraftsetzung des Antidumpingzolls auf die von diesem ausführenden Hersteller stammenden Einfuhren und der zollamtlichen Erfassung der letztgenannten Einfuhren; ABl. L 288 vom 7. November 2017, S. 30.

Die Überprüfung betrifft die Frage, ob Einfuhren des Herstellers Longi (Kuching) SDN.BHD weiterhin den Antidumpingmaßnahmen der Durchführungsverordnungen (EU) 2016/184 und (EU) 2016/185 unterliegen sollten. Weiterlesen

Antidumping – Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der VR China und Vietnam

Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls für mehrere ausführende chinesische und vietnamesische Hersteller

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1982 der Kommission vom 31. Oktober 2017 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Schuhe mit Oberteil aus Leder mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam, die von Dongguan Luzhou Shoes Co. Ltd, Dongguan Shingtak Shoes Co. Ltd, Guangzhou Dragon Shoes Co. Ltd, Guangzhou Evervan Footwear Co. Ltd, Guangzhou Guangda Shoes Co. Ltd, Long Son Joint Stock Company und Zhaoqing Li Da Shoes Co., Ltd, hergestellt werden, sowie zur Durchführung des Urteils der Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C-659/13 und C-34/14; ABl. L 285 vom 1. November 2017, S. 14.

Die EU-Kommission führt einen endgültigen Antidumpingzoll in Höhe von 16,5 % für die betroffenen chinesischen ausführenden Hersteller und 10 % für die betroffenen vietnamesischen ausführenden Hersteller (Bemessungsgrundlage: Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt) auf die während der Geltungsdauer der Verordnung (EG) Nr. 1472/2006 des Rates (ABl. L 275 vom 6.10.2006, S. 1) und der Verordnung (EU) Nr. 1294/2009 des Rates (ABl. L 352 vom 30.12.2009, S. 1) erfolgten Einfuhren von Schuhen mit Oberteil aus Leder oder rekonstituiertem Leder, ausgenommen Sportschuhe, nach Spezialtechniken hergestellte Schuhe, Pantoffeln und andere Hausschuhe und Schuhe mit einem Schutz in der Vorderkappe, mit Ursprung in der Volksrepublik China und Vietnam ein. Die von dieser Maßnahme betroffenen ausführenden Hersteller sind in Anhang gelistet. Weiterlesen

Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Lagenholz – Einreihung nach 4412 99 85

Durchführungsverordnung (EU) 2017/1983 der Kommission vom 27. Oktober 2017 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 287 vom 4. November 2017, S. 1.

Eine Ware in Form eines unbearbeiteten Bretts mit einer Breite von etwa 125 cm, einer Dicke von etwa 7,5 cm und einer Länge von etwa 2 000  cm. Sie wird durch Verleimen von Furnierblättern aus Fichte, Kiefer oder einer Mischung beider Holzarten hergestellt.

Die Holzschichten sind so ausgerichtet, dass die Richtung der Holzfasern in allen Schichten gleich ist. Einige Schichten können auch rechtwinklig angeordnet sein. Die einzelnen Schichten werden mittels einer Hochtemperaturverpressung mit einem Phenol-Formaldehydeleim miteinander verbunden. Ecken und Kanten der Oberfläche sind gewachst. Weiterlesen