Ausweitung des eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/2213 DER KOMMISSION vom 30. November 2017, Amtsblatt der Europäischen Union L 316/17 vom 1.12.2017. Zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/271 der Kommission zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 925/2009 des Rates eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China auf Einfuhren bestimmter geringfügig veränderter Folien aus Aluminium.

 

Der endgültige Antidumpingzoll wird hiermit ausgeweitet auf Einfuhren in die Union von:

  • Folien aus Aluminium mit einer Dicke von wenigstens 0,007 mm und weniger als 0,008 mm, unabhängig von der Breite der Rollen, weichgeglüht oder nicht, derzeit unter dem KN-Code ex 7607 11 19 eingereiht (TARIC- Code 7607 11 19 30), oder

 

  • Folien aus Aluminium mit einer Dicke von wenigstens 0,008 mm und höchstens 0,018 mm, in Rollen mit einer Breite von über 650 mm, weichgeglüht oder nicht, derzeit unter dem KN-Code ex 7607 11 19 eingereiht (TARIC-Code 7607 11 19 40), oder

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Bezeichnung des Ursprungslandes in CETA-Ursprungserklärungen

Der Handelsteil des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen Kanada und der EU (CETA) ist seit dem 21. September 2017 vorläufig anwendbar. Seit Beginn der Anwendung wurde deutlich, dass zwischen den Vertragsparteien eine unterschiedliche Auffassung bezüglich der korrekten Ursprungsangabe in der Ursprungserklärung besteht.

Die Europäische Kommission hat nunmehr mitgeteilt, dass die Angabe des Ursprungslandes verbindlich nach der Vorgabe der Fußnote 3 in Anhang 2 zum Ursprungsprotokoll vorzunehmen ist.

Bei der Ausfuhr von Ursprungserzeugnissen nach Kanada lautet daher die Angabe des Ursprungslandes in der Ursprungserklärung stets „Kanada/EU“ bzw. „Canada/EU“. Weiterlesen

EU-Verbindliche Zolltarifauskunft-Datenbank

Die Datenbank der Europäischen Verbindlichen Zolltarifauskünfte (EVZTA) ist eine Sammlung von Zolltarifauskünften samt der Entscheidungsgrundlagen von den Zollbehörden der Mitgliedstaaten. Bei Tarifierungs- und Auslegungsfragen können diese Entscheidungen als wertvolle Interpretationshilfen dienen.

Grundsätzlich haben die verbindlichen Auskünfte aktuell eine Gültigkeit von 6 Jahren (Entscheidungen ab Mai 2016 nur noch 3 Jahre) und gelten in der gesamten Union, unabhängig davon, durch welchen Mitgliedstaat sie erteilt wurden.

Auf der Website der Europäischen Kommission kann die Verbindliche Zolltarifauskunft-Datenbank (European Binding Tariff Information) eingesehen werden.

 

Quelle: Europäische Kommission

Antidumping – Tisch- und Küchenartikel aus Keramik mit Ursprung in der VR China

Reduzierter Antidumpingzollsatz für vier neue ausführende Hersteller

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2207 der Kommission vom 29. November 2017 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 412/2013 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 314 vom 30. November 2017, S. 31.

Auf die Einfuhren von Tisch- und Küchenartikeln aus Keramik mit Ursprung in der VR China gelten Antidumpingmaßnahmen. Dabei bestehen unternehmensspezifische Zollsätze zwischen 13,1 Prozent und 23,4 Prozent für in die Stichprobe einbezogene Unternehmen und ein Zollsatz in Höhe von 17,9 Prozent für andere mitarbeitende, aber nicht in die Stichprobe einbezogene Unternehmen. Für alle übrigen Unternehmen beträgt der Zollsatz 36,1 Prozent. Weiterlesen

Antidumping – Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon mit Ursprung in der VR China

Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls

Durchführungsverordnung (EU) 2017/2206 der Kommission vom 29. November 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren manueller Palettenhubwagen und wesentlicher Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 314 vom 30. November 2017, S. 12.

Die EU-Kommission führt mit Wirkung zum 1. Dezember 2017 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Palettenhubwagen und wesentliche Teile davon mit Ursprung in der Volksrepublik China ein. Die Maßnahme erfolgt als Ergebnis einer Auslaufüberprüfung. Weiterlesen

EU Market Access Database mit produktspezifischen Ursprungsregeln

Die EU Market Access Database (MADB) enthält seit Kurzem auch Informationen über Ursprungsregeln, die ein Produkt erfüllen muss, damit Präferenzen bestehender EU-Freihandelsabkommen genutzt werden können. Die Information wird in dem Bereich „Tariffs“ in der MADB nach Angabe eines 4-stelligen oder 6-stelligen HS Produktcodes oder einer Güterbeschreibung angezeigt.

Ursprungsregeln sind ein wesentliches Element eines jeden Handelsabkommens. Sie legen fest, unter welchen Voraussetzungen eine Ware als Ursprungsware des Partnerlandes gilt und beim Import in den Genuss von Zollvorteilen kommen kann. Da die Ursprungsregeln in den verschiedenen EU-Abkommen unterschiedlich ausgestaltet sind, soll die Information in der MADB Unternehmen einen besseren Überblick verschaffen, welche Kriterien ihr Produkt für ein bestimmtes Land zu erfüllen hat.

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Quelle: European Commission

Zollvordrucke: Verwendung bis Ende 2020

Auch nach dem 1. Mai 2016 können weiterhin bewährte Papiervordrucke verwendet werden. Dies betrifft Teilsätze des Einheitspapiers (u. a. beim Import), INF-Vordrucke und andere. Bis Ende 2020 sollen alle erforderlichen IT-Systeme zur Verfügung stehen. Alle weiteren Vordrucke, auch diejenigen, die sich aus der Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) ergeben, können bis zur Veröffentlichung einer neuen Drucknorm weiter verwendet werden. (Hinweis: für das Ursprungszeugnis ist dies bereits geschehen, hier gilt der 1. Mai 2019. Dieses Datum kann gegebenenfalls bei Bedarf verlängert werden.)

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Quelle: Zoll.de