Zollaussetzungen und Zollkontingente

Zollaussetzungen und Zollkontingente landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ab 1. Juli 2023.

Die Aussetzungen und Kontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst. Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Juli 2023 veröffentlicht:

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur bei den Positionen 3402 und 380

Amtsblatt der Europäischen Union C 200 Seite 3 vom 38.6.2023

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur bei den Positionen 3402 und 3808.

(Stand: 15.06.2023)

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur bei Position 3004. RAUCHTEST FÜR TABAK UND TABAKWAREN

Amtsblatt der Europäischen Union C 121/4  vom 6.4.2016

RAUCHTEST FÜR TABAK UND TABAKWAREN

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 08.06.2023 (ABl C 200/2) bei Position 3004.

(Stand: 15.06.2023)

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Girlande aus Kunststoff – Unterposition 9505 10 90

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 243. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2023:

Warenbeschreibung:

Eine etwa 2m lange Girlande aus Kunststoff, bestehend aus einem etwa 7 cm breiten, mehrfarbig glänzenden Streifen aus fransenartig eingeschnittener Kunststofffolie, der mittels zweier Drähte spiralartig verdreht ist.

Einreihung und Begründung:

Die Ware ist gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6, der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe b) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9505 und 9505 10 als „Weihnachtsartikel aus anderem Stoff als Glas“ in die Unterposition 9505 10 90 einzureihen.

Begründet wird die Einreihung außerdem mit der HS-Erläuterung zu Position 9505 (A)(1), die besagt, dass diese Position Dekorationsartikel für Feste umfasst, die zum Dekorieren von Räumen, Tischen, etc. verwendet werden (Girlanden, Laternen, etc.); Dekorationsartikel für Weihnachtsbäume (Lametta, farbige Kugeln, Tiere und andere Figuren, etc.); Verzierungen für Kuchen, die mit einem bestimmten Fest in Verbindung stehen (z. B. Tiere, Fahnen).

(Stand: 01.06.2023)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Aroma-Diffuser (Ultraschall-Technologie).

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 243. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2023:

Warenbeschreibung:

Aroma-Diffuser (Ultraschall-Technologie).

Produkt 1:

Ein elektrisch betriebenes Gerät zum Verbreiten von Wasserdampf mittels eines Ultra-schall-Plättchens (Ultraschall-Diffusor), mit oder ohne Verwendung von Duftstoffen, in Form einer Laterne, mit einem Fassungsvermögen von 200 ml, ausgestattet mit Kontrolleinstellungen zur Regelung der Dampfintensität und zwei Flaschen mit 5 ml Lavendel- und

Produkt 2:

Produkt 1, jedoch zusätzlich mit einem Ventilator ausgestattet, der von einem Motor betrieben wird, um die Verbreitung des Dampfes in der Luft zu erleichtern/beschleunigen. Weiterlesen

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Gesichtsmaske aus Kunststoff mit einem Anschluss für einen Vernebler – KN-Code 9019 20 90

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 243. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2023:

Eine Ware, bestehend aus

a)    einer Gesichtsmaske aus Kunststoff mit einem Anschluss für einen Vernebler (Ø 22 mm), die mit einem elastischen Band zur Befestigung auf dem Gesicht versehen ist,

b)    einem Vernebler mit einem Standardanschluss (Ø 22 mm) für die Maske, der mit einem Anschluss für den Sauerstoffschlauch und einem Reservoir für Medikamente in flüssiger Form ausgestattet ist und

c)     einem Schlauch zum Anschluss an das Sauerstoffgerät

Die Ware ist dazu bestimmt, dem Patienten während der Inhalation ein Medikament in Form eines Aerosols durch die Gesichtsmaske zu verabreichen. Sie wird gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 als anderes Gerät zur Aerosol-therapie in den KN-Code 9019 20 90 eingereiht, da der Vernebler der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht.

(Stand: 01.06.2023)

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: „Wurfgerät“, eine ca. 31 cm lange Ware – KN-Code 9506 99 90

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 243. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2023:

Warenbeschreibung:

Ein „Wurfgerät“, eine ca. 31 cm lange Ware, bestehend aus einem stilisierten Oval, das einem Football ähnelt, mit einem Kunststoffschwanz. Das Oval hat Vertiefungen, die Kunststoffeinsätze enthalten, die ein heulendes Geräusch erzeugen, wenn die Ware durch die Luft geworfen wird.

Einreihung:

Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9506, 9506 99 und 9506 99 90 in den KN-Code 9506 99 90.

Begründung:

Die Position 9506 umfasst „Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine kör-perliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten oder Freiluftspiele „. Körperliche Bewegung (z. B. Werfen, Fangen, Springen, Laufen u. ä.) und die Aktivität im Freien, bei der diese Bewegung erfolgt, weisen auf ein Spiel im Freien der Position 9506 hin.

Die Größe, die Materialien, aus denen sie hergestellt sind, und die Art ihrer Verwendung zeigt, dass Gegenstände und Ausrüstungen für Spiele im Freien in erster Linie dazu bestimmt sind, im Freien verwendet zu werden. Sie sind daher auch für diese Verwendung entworfen.

Die Ware hat ein aerodynamisches Design und wird speziell zum Werfen über größere Distanzen verwendet (mehrere zehn Meter). Die Verwendung in Innenräumen ist nur auf sehr große Innenräume (Stadien, Hallen) beschränkt. Die Ware besteht aus wetterfestem Material und ist daher auch für den Einsatz im Freien geeignet. Sie wird unter anderem auch bei offiziellen nationalen Wettbewerben eingesetzt.

Die Ware wird in einer Weise verwendet, die mit einer Frisbee-Scheibe (siehe die Erläuterungen zur KN zum KN-Code 9506 99 90) oder einem Ball verglichen werden kann. Der Unterhaltungsaspekt der Ware (Nachbildung von Raketen) und ihre Funktion (Pfeifen) hängen vom Wurf/Flug ab, so dass dieser Aspekt nur ergänzend und begleitend zum Werfen ist, vergleichbar mit einem leuchtenden Nebeneffekt.

Aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale der Ware handelt es sich um eine Aus-rüstung für Sport oder Spiele im Freien der Position 9506 und nicht um eine Kunststoff-ware für die Freizeitunterhaltung der Position 9503.

(Stand: 01.06.2023)

Quelle: Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Runde und rechteckige Matten/Teppiche aus geflochtenen ungesponnenen Jutefasern. – KN-Code 4601 29 10

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 243. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2023:

Warenbeschreibung:

Runde und rechteckige Matten/Teppiche aus geflochtenen ungesponnenen Jutefasern. Die Geflechte bestehen aus drei Zöpfen, die auf herkömmliche Weise geflochten sind und anschließend in der gewünschten (kreisförmigen oder rechteckigen) Form durch Textilgarne zusammengehalten werden.

Einreihung:

Die Waren sind gemäß der Anmerkungen 1 und 3 zu Kapitel 46 in den KN-Code 4601 29 10 als „Matten, Strohmatten und Gittergeflechte, aus pflanzlichen Stoffen, aus Flechtstoffen, oder ähnliche Waren“ einzureihen.

Begründung:

Die Einreihung ist von der Art der Herstellung abhängig:

Jutematten aus geflochtenen ungesponnenen Fasern (gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 46) sind in die Position 4601 einzureihen, während solche aus geflochtenen Jutegarnen in die Position 5705 einzureihen sind.

(Stand: 08.06.2023

Quelle: Zoll.de