Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Aroma-Diffuser (Ultraschall-Technologie).

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 243. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2023:

Warenbeschreibung:

Aroma-Diffuser (Ultraschall-Technologie).

Produkt 1:

Ein elektrisch betriebenes Gerät zum Verbreiten von Wasserdampf mittels eines Ultra-schall-Plättchens (Ultraschall-Diffusor), mit oder ohne Verwendung von Duftstoffen, in Form einer Laterne, mit einem Fassungsvermögen von 200 ml, ausgestattet mit Kontrolleinstellungen zur Regelung der Dampfintensität und zwei Flaschen mit 5 ml Lavendel- und

Produkt 2:

Produkt 1, jedoch zusätzlich mit einem Ventilator ausgestattet, der von einem Motor betrieben wird, um die Verbreitung des Dampfes in der Luft zu erleichtern/beschleunigen.

Einreihung:

Produkt 1:

Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 und dem Wortlaut der KN-Codes 8479, 8479 89 und 8479 89 97 als „andere Maschine, Apparat und mechanisches Gerät mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen“ in die Unterposition 8479 89 97 einzureihen.

Produkt 2:

Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6, Anmerkung 4 b) zu Kapitel 85 und dem Wortlaut der KN-Codes 8509 und 8509 80 als „anderes elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor“ in die Unterposition 8509 80 00 einzureihen.

Begründung:

Produkt 1:

Die Ware gilt als für den Einzelverkauf aufgemachte Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) und ist nach dem Ultraschall-Diffusor einzureihen, der der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter verleiht. Das Gerät verdampft Wasser, indem es mithilfe von Ultraschallfrequenzen eine darin eingetauchte Membran in Schwingungen versetzt. Der produzierte Dampf wird dann verbreitet, befeuchtet die Raumluft, mit der optionalen Verwendung von Duft. Nach den HS-Erläuterungen zu Position 8479, III) Maschinen und Apparate verschiedener Art, Nr. 1) umfasst diese Position Luftbe- und Luftentfeuchtungsapparate, ausgenommen Apparate der Pos. 8415, 8424 oder 8509.

Das Gerät ist kein Luftbefeuchter der Position 8509, da es keinen Motor enthält. Es handelt sich weder um einen mechanischen Apparat zum Verteilen, Verspritzen oder Zerstäuben von Flüssigkeiten oder Pulver, noch um einen Dampfstrahlapparat oder ähnlichen Strahl-apparat der Position 8424, da die Verdampfung von Wasser und die Verbreitung des her-gestellten Dampfes in die Umgebungsluft nicht als „Verteilen“, „Verspritzen“ oder „Zerstäuben“ angesehen werden können, da diese Funktionen eine mechanisch ausgeübte Kraft (Druck) erfordern. Darüber hinaus verbreitet das Gerät Dampf, während Waren der Position 8424 Flüssigkeiten oder Pulver verteilen, verspritzen oder zerstäuben. Das Gerät gilt nicht als Dampfstrahlapparat; nach den HS-Erläuterungen zu Position 8424 Buchstabe C) umfasst diese Position Dampfstrahlapparate oder ähnliche Strahlapparate, die jedoch Dampf unter sehr hohem Druck ausstoßen

Produkt 2:

Ist die oben beschriebene Ware jedoch zusätzlich mit einem Ventilator ausgestattet, der mit einem Motor betrieben wird, um die Verbreitung des Dampfes in der Luft zu erleichtern/beschleunigen, so fällt sie in den Anwendungsbereich der Position 8509 und wird da-her als anderes elektromechanisches Haushaltsgerät mit eingebautem Elektromotor in den KN-Code 8509 80 00 eingereiht

(Stand: 01.06.2023)

Quelle: Zoll.de