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Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: „Wurfgerät”, eine ca. 31 cm lange Ware – KN-Code 9506 99 90
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 243. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 24. bis 26. April 2023:
Warenbeschreibung:
Ein „Wurfgerät”, eine ca. 31 cm lange Ware, bestehend aus einem stilisierten Oval, das einem Football ähnelt, mit einem Kunststoffschwanz. Das Oval hat Vertiefungen, die Kunststoffeinsätze enthalten, die ein heulendes Geräusch erzeugen, wenn die Ware durch die Luft geworfen wird.
Einreihung:
Einreihung gemäß der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9506, 9506 99 und 9506 99 90 in den KN-Code 9506 99 90.
Begründung:
Die Position 9506 umfasst “Geräte und Ausrüstungsgegenstände für die allgemeine kör-perliche Ertüchtigung, Gymnastik, Leicht- und Schwerathletik, andere Sportarten oder Freiluftspiele “. Körperliche Bewegung (z. B. Werfen, Fangen, Springen, Laufen u. ä.) und die Aktivität im Freien, bei der diese Bewegung erfolgt, weisen auf ein Spiel im Freien der Position 9506 hin.
Die Größe, die Materialien, aus denen sie hergestellt sind, und die Art ihrer Verwendung zeigt, dass Gegenstände und Ausrüstungen für Spiele im Freien in erster Linie dazu bestimmt sind, im Freien verwendet zu werden. Sie sind daher auch für diese Verwendung entworfen.
Die Ware hat ein aerodynamisches Design und wird speziell zum Werfen über größere Distanzen verwendet (mehrere zehn Meter). Die Verwendung in Innenräumen ist nur auf sehr große Innenräume (Stadien, Hallen) beschränkt. Die Ware besteht aus wetterfestem Material und ist daher auch für den Einsatz im Freien geeignet. Sie wird unter anderem auch bei offiziellen nationalen Wettbewerben eingesetzt.
Die Ware wird in einer Weise verwendet, die mit einer Frisbee-Scheibe (siehe die Erläuterungen zur KN zum KN-Code 9506 99 90) oder einem Ball verglichen werden kann. Der Unterhaltungsaspekt der Ware (Nachbildung von Raketen) und ihre Funktion (Pfeifen) hängen vom Wurf/Flug ab, so dass dieser Aspekt nur ergänzend und begleitend zum Werfen ist, vergleichbar mit einem leuchtenden Nebeneffekt.
Aufgrund der objektiven Beschaffenheitsmerkmale der Ware handelt es sich um eine Aus-rüstung für Sport oder Spiele im Freien der Position 9506 und nicht um eine Kunststoff-ware für die Freizeitunterhaltung der Position 9503.
(Stand: 01.06.2023)
Quelle: Zoll.de