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Antisubvention – Endlosglasfaserfilamente mit Ursprung in China
Einleitung einer Auslaufüberprüfung
Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antisubventionsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Waren aus Endlosglasfaserfilamenten mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 424 vom 17. Dezember 2019, S. 5.
Die Europäische Kommission hatte im April 2019 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antisubventionsmaßnahme zum 24. Dezember 2019 bekannt gegeben. Daraufhin erhielt sie einen Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung. Der Antrag wurde vom Verband der europäischen Glasfaserhersteller (European Glass Fibre Producers Association) im Namen von Herstellern eingereicht, auf die mehr als 50 Prozent der gesamten Unionsproduktion von Waren aus Endlosglasfaserfilamenten entfallen. Weiterlesen






