Antidumping – Wolframelektroden mit Ursprung in China

Einleitung einer Umgehungsuntersuchung

Durchführungsverordnung (EU) 2019/2171 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1267 eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Wolframelektroden mit Ursprung in der Volksrepublik China durch aus Indien, Laos und Thailand versandte Einfuhren von Wolframelektroden, ob als Ursprungserzeugnisse aus Indien, Laos und Thailand angemeldet oder nicht, und zur zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren; ABl. L 329 vom 19. Dezember 2019, S. 86.

Die Europäische Kommission leitet von Amts wegen eine Umgehungsuntersuchung ein: Es besteht der Verdacht, dass vom Antidumpingzoll betroffene Ware mit Ursprung in der VR China über Indien, Laos und Thailand in die EU versandt werden.

Bei der von der mutmaßlichen Umgehung betroffenen Ware handelt es sich um Schweißelektroden aus Wolfram, einschließlich Stangen und Stäben für Schweißelektroden, mit einem Wolframgehalt von 94 GHT oder mehr, ausgenommen nur gesinterte, auch zugeschnitten. Die Ware wird derzeit unter den KN-Codes ex 8101 99 10 und ex 8515 90 80 eingereiht. Die Untersuchung betrifft die beschriebene Ware, die aus Indien, Laos und Thailand versandt wird, ob als Ursprungserzeugnis aus Indien, Laos und Thailand angemeldet oder nicht.

Die betroffenen Einfuhren werden für einen Zeitraum von neun Monaten zollamtlich erfasst. Wird bei der Untersuchung eine Umgehung festgestellt, können ab dem Zeitpunkt der zollamtlichen Erfassung Antidumpingzölle erhoben werden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.