Antidumping – Geschirr und Keramik mit Ursprung in China

Bekanntmachung zu den geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China: Umfirmierung eines Unternehmens, für das der Antidumpingzollsatz für nicht in die Stichprobe einbezogene mitarbeitende Unternehmen gilt; ABl. C 410 vom 6. Dezember 2019, S. 15.

Bekanntmachung der Umfirmierung eines Unternehmens

Die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der VR China unterliegen endgültigen Antidumpingzöllen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1198 eingeführt wurden.

Die Europäische Kommission teilt mit, dass die Umfirmierung eines Unternehmens keinen Einfluss auf den geltenden Antidumpingzollsatz hat. Es gilt weiterhin ein Antidumpingzoll in Höhe von 17,9 Prozent.

Es handelt sich dabei um folgendes Unternehmen:

Bisheriger UnternehmensnameNeuer UnternehmensnameTARIC-Code
Chaozhou Baodayi Porcelain Co., Ltd.Guangdong Baodayi Porcelain Co., Ltd.B375

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2019.