Antisubvention – Endlosglasfaserfilamente mit Ursprung in China

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antisubventionsmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Waren aus Endlosglasfaserfilamenten mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 424 vom 17. Dezember 2019, S. 5.

Die Europäische Kommission hatte im April 2019 das bevorstehende Außerkrafttreten dieser Antisubventionsmaßnahme zum 24. Dezember 2019 bekannt gegeben. Daraufhin erhielt sie einen Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung. Der Antrag wurde vom Verband der europäischen Glasfaserhersteller (European Glass Fibre Producers Association) im Namen von Herstellern eingereicht, auf die mehr als 50 Prozent der gesamten Unionsproduktion von Waren aus Endlosglasfaserfilamenten entfallen.

Die Überprüfung betrifft folgende Waren: Glasstapelfasern (geschnittenes Textilglas – „chopped strands“) mit einer Länge von 50 mm oder weniger, Glasfaserrovings – ausgenommen getränkte und beschichtete Glasfaserrovings mit einem Glühverlust von mehr als 3 % (gemäß ISO-Norm 1887) – sowie Matten aus Glasfaserfilamenten – ausgenommen Matten aus Glaswolle. Die Ware wird derzeit unter den KN-Codes 7019 11 00, ex 7019 12 00 und 70193100 eingereiht.

 

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