Antidumping – Sulfanilsäure mit Ursprung in China

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Sulfanilsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 425 vom 18. Dezember 2019, S. 39.

Die Untersuchung betrifft Sulfanilsäure mit Ursprung in der VR China. Die Ware wird derzeit unter dem KN-Code ex 2921 42 00 eingereiht.

 

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