Antidumping – Flacherzeugnisse mit Ursprung in Indien/Indonesien

Einleitung einer Umgehungsuntersuchung

Antisubvention: Durchführungsverordnung (EU) 2023/1631; ABL. L 202 vom 14. August, S. 10;

Antidumping: Durchführungsverordnung (EU) 2023/1632; ABL. L 202 vom 14. August, S. 16.

Die Europäische Kommission leitet eine Umgehungsuntersuchung für beide Maßnahmen ein: Es besteht der Verdacht, dass vom Antidumping- beziehungsweise Ausgleichszoll betroffene Ware mit Ursprung in Indonesien über Taiwan, die Türkei und Vietnam versandt und somit die Maßnahmen umgangen werden.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, nur kaltgewalzt, mit Ursprung in Indien und Indonesien. Weiterlesen

Antidumping – Nahtlose Rohre aus Eisen und Stahl mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1450; ABl. L 179 vom 14. Juli 2023, S. 9.

Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängert die Europäische Kommission diese Maßnahmen erneut.

Die Europäische Kommission führt den endgültigen Antidumpingzoll mit Wirkung vom 15. Juli 2023 ein. An den Antidumpingzollsätzen ändert sich nichts.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um bestimmte nahtlose Rohre aus Eisen (ausgenommen aus Gusseisen) oder Stahl (ausgenommen aus nichtrostendem Stahl) mit kreisförmigem Querschnitt und einem Außendurchmesser von mehr als 406,4 mm mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7304 19 90, ex 7304 29 90 (TARIC-Code 7304299090), 7304 39 88 und 7304 59 89.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Kabel aus optischen Fasern mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission ändert die Antidumpingzölle. Antidumpingmaßnahmen gelten seit November 2021, seit Januar 2022 auch Antisubventionsmaßnahmen.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1617 zur Änderung der Antidumpingmaßnahmen; ABl. L 199 vom 9. August 2023, S. 34.

Die EU-Kommission kommt in ihrer Untersuchung zu dem Schluss, dass die Dumpingspanne höher ist als in der Ausgangsuntersuchung. Sie erhöht die Antidumpingzollsätze deutlich.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Kabel aus optischen Monomode-Fasern, bestehend aus einer oder mehreren einzeln umhüllten Fasern, mit einem Schutzmantel, auch mit elektrischen Leitern. Weiterlesen

Antidumping – Rohrformstücke und Rohrverbindungsstücke

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren aus Russland, Südkorea und Malaysia bekannt.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 246 vom 13. Juli 2023, S. 9.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7307 93 11, ex7307 93 19 und ex 7307 99 80 (TARIC-Codes 7307 93 11 91, 7307 93 11 93, 7307 93 11 94, 7307 93 11 95, 7307 93 11 99, 7307 93 19 91, 7307 93 19 93, 7307 93 19 94, 7307 93 19 95, 7307 93 19 99, 7307 99 80 92, 7307 99 80 93, 7307 99 80 94, 7307 99 80 95 und 7307 99 80 98).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – organisch beschichtete Stahlerzeugnisse mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumping- sowie der Antisubventionsmaßnahmen bekannt.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 273 vom 2. August 2023, S. 4.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antisubventionsmaßnahmen; ABl. C 274 vom 3. August 2023, S. 18.

Die Ware wird derzeit unter den KN-Codes ex 7210 70 80, ex 7212 40 80, ex 7225 99 00, ex 7226 99 70 (TARIC-Codes 7210 70 80 11, 7210 70 80 91, 7212 40 80 01, 7212 40 80 21, 7212 40 80 91, 7225 99 00 11, 7225 99 00 91, 7226 99 70 11 und 7226 99 70 91).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Waren aus Glasfaserfilamenten mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1452; ABl. L 179 vom 14. Juli 2023, S. 57.

Auf Einfuhren von bestimmten Waren aus Endlosglasfaserfilamenten bestehen seit 2011 Antidumpingmaßnahmen. Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängert die Europäische Kommission diese Maßnahmen erneut.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren von Glasstapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger, von Glasfaserrovings — ausgenommen getränkte und beschichtete Glasfaserrovings mit einem Glühverlust von mehr als 3 Prozent (gemäß ISO-Norm 1887) — sowie von Matten aus Glasfaserfilamenten. Ausgenommen sind Matten aus Glaswolle.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7019 11 00, ex 7019 12 00 (TARIC-Codes 7019120022, 7019120025, 7019120026, 7019120039), 7019 14 00 und 7019 15 00.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Vorübergehende Handelsliberalisierung für Waren aus Moldau

Die EU verlängert die Maßnahmen und weitet diese aus

Verordnung (EU) 2023/1524; ABl. L 185 vom 24. Juli 2023, S. 1;

Die Europäische Union (EU) liberalisiert die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Moldau vollständig. Die noch bestehenden Zollkontingente werden ausgesetzt und die betroffenen Waren können zollfrei in die EU eingeführt werden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Wulstflachprofile mit Ursprung in China und der Türkei

Die Europäische Kommission führt vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1444; ABl. L 177 vom 12. Juli 2023, S. 63;

Die vorläufigen Antidumpingzölle gelten für sechs Monate

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) aus nicht legiertem Stahl mit einer Breite von bis zu 204 mm mit Ursprung in China und der Türkei.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 7216 50 91 (TARIC-Code 7216 50 91 10).

Der vorläufige Antidumpingzoll auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, beträgt:

  • 14,7 Prozent für Einfuhren mit Ursprung in China
  • 13,6 Prozent für Einfuhren mit Ursprung in der Türkei

Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Glasfasern mit Ursprung in Ägypten und China

Die EU-Kommission leitet eine Interimsüberprüfung ein. Antidumpingzölle bestehen seit 2020, Antisubventionsmaßnahmen seit 2022. Sie gelten auch für Einfuhren aus der Türkei.

Bekanntmachung der Einleitung einer teilweisen Interimsüberprüfung C236/7 vom 04.07.2023

Die Interimsüberprüfung betrifft den türkischen ausführenden Hersteller, Fibroteks Dokuma Sanayi Ve Ticaret AS. Der Hersteller hat einen Antrag auf Befreiung von den Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen gestellt.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023

Antidumping – Fässer mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein. Betroffen sind Fässer aus nicht rostendem Stahl.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1404 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren nachfüllbarer Fässer aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L 169 vom 4. Juli 2023, S.

Die Antidumpingmaßnahmen gelten mit Wirkung vom 5. Juli 2023. Die Antidumpingzollsätze unterscheiden sich von den vorläufigen Maßnahmen: Während die unternehmensspezifischen Zollsätze höher ausfallen, ist der allgemeine Antidumpingzollsatz geringer. Weiterlesen