Antidumping – Wulstflachprofile mit Ursprung in China und der Türkei

Die Europäische Kommission führt vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1444; ABl. L 177 vom 12. Juli 2023, S. 63;

Die vorläufigen Antidumpingzölle gelten für sechs Monate

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) aus nicht legiertem Stahl mit einer Breite von bis zu 204 mm mit Ursprung in China und der Türkei.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 7216 50 91 (TARIC-Code 7216 50 91 10).

Der vorläufige Antidumpingzoll auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, beträgt:

  • 14,7 Prozent für Einfuhren mit Ursprung in China
  • 13,6 Prozent für Einfuhren mit Ursprung in der Türkei

Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union überführen zu können, ist eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls notwendig.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023