Vorübergehende Handelsliberalisierung für Waren aus Moldau

Die EU verlängert die Maßnahmen und weitet diese aus

Verordnung (EU) 2023/1524; ABl. L 185 vom 24. Juli 2023, S. 1;

Die Europäische Union (EU) liberalisiert die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus Moldau vollständig. Die noch bestehenden Zollkontingente werden ausgesetzt und die betroffenen Waren können zollfrei in die EU eingeführt werden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023