EU-AKP Partnerschaftsabkommen – Geltungsdauer wird verlängert

Die Verlängerung gilt bis zum 30. Oktober 2023.

Beschluss Nr. 1/2023 des AKP-EU-Botschafterausschusses vom 30. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses Nr. 3/2019 des AKP-EU-Botschafterausschusses über den Erlass v

Da die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, wird die Geltungsdauer des bestehenden Abkommens erneut verlängert: Es gilt nun bis zum 31. Oktober 2023 oder bis zum Inkrafttreten beziehungsweise bis zur vorläufigen Anwendung des neuen Abkommens, sofern dies zu einem früheren Zeitpunkt eintritt.on Übergangsmaßnahmen gemäß Artikel 95 Absatz 4 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens; ABl. L 181 vom  vom 18. Juli 2023, S. 50.

 

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