Antidumping – Waren aus Glasfaserfilamenten mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1452; ABl. L 179 vom 14. Juli 2023, S. 57.

Auf Einfuhren von bestimmten Waren aus Endlosglasfaserfilamenten bestehen seit 2011 Antidumpingmaßnahmen. Nach Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängert die Europäische Kommission diese Maßnahmen erneut.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Einfuhren von Glasstapelfasern mit einer Länge von 50 mm oder weniger, von Glasfaserrovings — ausgenommen getränkte und beschichtete Glasfaserrovings mit einem Glühverlust von mehr als 3 Prozent (gemäß ISO-Norm 1887) — sowie von Matten aus Glasfaserfilamenten. Ausgenommen sind Matten aus Glaswolle.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7019 11 00, ex 7019 12 00 (TARIC-Codes 7019120022, 7019120025, 7019120026, 7019120039), 7019 14 00 und 7019 15 00.

 

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